Category: Allgemein

  • SRS auf der Real Estate Arena 2025 – Austausch mit der Immobilien- und Bauwirtschaft

    SRS auf der Real Estate Arena 2025 – Austausch mit der Immobilien- und Bauwirtschaft

    Am 𝟭𝟱. 𝗠𝗮𝗶 𝟮𝟬𝟮𝟱 besuchte 𝗦𝗥𝗦 die 𝗥𝗲𝗮𝗹 𝗘𝘀𝘁𝗮𝘁𝗲 𝗔𝗿𝗲𝗻𝗮 in Hannover –

    eine der führenden Fachmessen für die Immobilien- und Bauwirtschaft in Deutschland. Die Veranstaltung fand bereits zum vierten Mal statt und brachte erneut mehrere Tausend Besucherinnen und Besucher aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Medien zusammen. 

    Vor Ort war 𝗧𝗶𝗻𝗼 𝗦𝗰𝗵𝘂𝗺𝗮𝗻𝗻 (𝗦𝗥𝗦), 𝗞𝗲𝘆 𝗔𝗰𝗰𝗼𝘂𝗻𝘁 𝗠𝗮𝗻𝗮𝗴𝗲𝗿 𝗗𝗲𝘂𝘁𝘀𝗰𝗵𝗹𝗮𝗻𝗱, der den Messetag für intensive Gespräche, wertvolle Marktbeobachtungen und den Ausbau des Branchennetzwerks nutzte. 

    Im Rahmen der Messe kam es zu zahlreichen interessanten Kontakten mit namhaften Unternehmen und Akteuren der Branche.
    Der Messetag bot die Gelegenheit, wertvolle Einblicke in Marktrends zu gewinnen, Potenziale für neue Partnerschaften auszuloten, und das bestehende Netzwerk gezielt zu erweitern. Im Fokus standen insbesondere integrierte Lösungen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebestand und Neubau – etwa durch intelligente Kombinationen aus Solartechnik, Digitalisierung und Contracting-Modellen. Die Gespräche bestätigten einmal mehr den wachsenden Bedarf an zuverlässigen Umsetzungspartnern, die technisches Know-how mit wirtschaftlichem Verständnis verbinden. 

    Darüber hinaus zeigte sich, wie entscheidend der Austausch zwischen Anbietern, Bauindustrie und branchenübergreifenden Netzwerken für eine erfolgreiche Energiewende ist. Die Real Estate Arena 2025 hat eindrucksvoll gezeigt, wie stark das Interesse an nachhaltigen Energielösungen im Immobiliensektor gewachsen ist. Für SRS bot der Messebesuch wertvolle Impulse und einen erweiterten Blick auf mögliche Synergien – insbesondere im Bereich erneuerbare Energien, Digitalisierung und Gebäudemodernisierung. 

    Wir danken allen Gesprächspartnern für den offenen Dialog und freuen uns auf die Fortsetzung spannender Kontakte – im Sinne einer zukunftsfähigen Immobilien- und Energielandschaft. 

     

    Möchten auch Sie von innovativen Energielösungen für Ihr Immobilienprojekt profitieren?

    Kontaktieren Sie uns und gestalten Sie gemeinsam mit SRS die nachhaltige Zukunft Ihrer Gebäude!

    Die Real Estate Arena

     

  • Gemeinsam zur Lösung: Contracting als Türöffner

    Gemeinsam zur Lösung: Contracting als Türöffner

    Spricht man offen über Finanzierungsmodelle in der Solarenergie, lautet die zentrale Frage oft: „Contracting oder doch lieber Eigeninvestition?“ Beide Optionen bieten klare Vorteile – und je nach Ausgangslage fällt die Entscheidung unterschiedlich aus. 

    Beim Contracting übernimmt ein Dienstleister Planung, Finanzierung und Betrieb – ideal für Unternehmen, die Liquidität sichern und Risiken minimieren wollen. Wer hingegen selbst investiert, profitiert langfristig von Unabhängigkeit, höherer Ersparnis und Fördermöglichkeiten, trägt jedoch auch Verantwortung und Risiko. Für viele bietet ein Beteiligungsmodell einen einfachen Einstieg: sofort von Solarstrom profitieren – ohne Aufwand, ohne Investitionsrisiko.
    In der Vergangenheit wurde Contracting oft skeptisch betrachtet – intransparente Modelle und ungünstige Erfahrungen, etwa aus dem Wärmebereich, führten zu Zurückhaltung. Auch heute liegt der Anteil in der Schweiz bei nur 2–4 %, da kleinere PV-Anlagen meist problemlos selbst finanziert werden. Erst bei grösseren Projekten mit hohem Investitionsbedarf zeigt sich die Stärke dieses Modells. 

    Entscheidend für den Erfolg von Beteiligungs- oder Contracting-Modellen sind einfache Kommunikation, klare Verantwortlichkeiten und gegenseitiges Vertrauen. Für Gebäudeeigentümer bedeutet das: planbare Kosten ohne administrativen Aufwand. Für Contractoren gilt: Nur bei effizientem, professionellem Betrieb lohnt sich das Modell – Interessen beider Seiten laufen zusammen. 

    Gerade weil das Contracting Risiken und Aufwand abnimmt, aber dennoch volle Teilhabe am Solarstrom ermöglicht, lohnt es sich besonders als erster Schritt. Wer einmal merkt, wie einfach dezentrale Energieversorgung funktionieren kann, denkt oft weiter – und beteiligt sich vielleicht beim nächsten Projekt sogar direkt. 

    Ob ein Contracting-Modell zum Erfolg wird, hängt nicht nur vom Konzept, sondern stark von den Rahmenbedingungen ab – und diese unterscheiden sich innerhalb Europas deutlich. In der Schweiz etwa sind geeignete Dachflächen mit ausreichend großer und statisch geeigneter Fläche rar. Gleichzeitig ist die Investitionsbereitschaft bei Unternehmen und Haushalten hoch, während die Entscheidungsgeschwindigkeit eher mittelmäßig ist. Die typischerweise niedrigen Stromverbräuche wiederum machen viele Projekte für Contractoren weniger attraktiv. Das alles erfordert ein gutes Gespür für die Situation vor Ort – und Modelle, die sich individuell anpassen lassen. 

    In der Schweiz ist die Investitionsbereitschaft hoch, doch geeignete Flächen und schnelle Entscheidungen fehlen oft. Förderprogramme und neue rechtliche Instrumente wie vZEV oder LEG schaffen dennoch gute Rahmenbedingungen. In Deutschland sind Dachflächen und Stromverbräuche größer, doch Unsicherheit und Sanierungsbedarf bremsen viele Projekte – hier braucht es besonders überzeugende, transparente Modelle. 

    Je komplexer PV-Projekte werden, desto wichtiger ist ein partnerschaftlicher Ansatz, bei dem alle Beteiligten profitieren. Standardlösungen reichen nicht – gefragt sind faire, flexible Modelle, die gemeinsam getragene Energiewende ermöglichen.
     

    Contracting oder Eigeninvestition – was würden Sie heute wählen, wenn Sie neu entscheiden müssten?

    Wir beraten Sie gerne – individuell, transparent und unverbindlich.

  • Photovoltaik auf Rekordkurs – ein Blick auf Deutschland und die Schweiz

    Photovoltaik auf Rekordkurs – ein Blick auf Deutschland und die Schweiz

    Was ist Contracting, und welche wirtschaftlichen sowie rechtlichen Aspekte spielen bei der Realisierung von Photovoltaikanlagen in diesem Modell eine Rolle? Diese Fragen standen im Mittelpunkt des Vortrags von Herrn Roman Gysel, Geschäftsführer der Swiss Renewable Solutions (SRS), auf der 23. Schweizer Photovoltaik-Tagung.
    Die Tagung, die am 1. und 2. April 2025 im Kursaal Bern stattfand, brachte Experten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft zusammen, um die neuesten Entwicklungen im Bereich der Solarenergie zu diskutieren. Ein zentrales Thema war die steigende Komplexität der regulatorischen Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf Geschäftsmodelle wie das Solar-Contracting. 

    Unter dem Titel  “𝗖𝗼𝗻𝘁𝗿𝗮𝗰𝘁𝗶𝗻𝗴 – 𝗲𝗶𝗻 𝗠𝗼𝗱𝗲𝗹𝗹 𝗳ü𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗦𝗰𝗵𝘄𝗲𝗶𝘇?”  erläuterte Gysel die Möglichkeiten, die sich durch das Contracting-Modell für verschiedene Marktsegmente eröffnen. Neben der Industrie profitieren auch Immobilienfonds, Mehrfamilienhäuser (MFH), die öffentliche Hand, Infrastrukturprojekte, Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe von dieser Finanzierungs- und Betreibervariante. 

    Beim Contracting übernimmt der Dienstleister die Verantwortung für die Planung, Finanzierung, den Bau und Betrieb der Solaranlage. Die Kunden beziehen den erzeugten Solarstrom über langfristige Verträge zu festen Preisen, ohne selbst Kapital investieren zu müssen. Dieses “Rundum-Sorglos-Paket” bringt jedoch auch Risiken mit sich, die fast vollständig beim Contractor liegen. Dazu gehören Markt- und Wetterrisiken, technische Herausforderungen sowie unsichere Vergütungsmodelle für Überschussstrom.

     

    Wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen 

    Die aktuelle Gesetzgebung stellt sowohl Herausforderungen als auch neue Chancen für Solar-Contracting dar. Die regulatorischen Anpassungen erhöhen die Komplexität im Betrieb von Photovoltaikanlagen, senken Vergütungen und machen eine Optimierung des Eigenverbrauchs notwendig. Besonders durch das neue Stromgesetz mit vZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) und LEG (lokale Energiegemeinschaften) ergeben sich neue Möglichkeiten für innovative Geschäftsmodelle. 

    Gysel thematisierte auch die Lernkurve der Branche. In der Vergangenheit führten mangelnde Transparenz und unfaire Aufteilungen der Einnahmen, insbesondere bei Dachmietmodellen, zu Skepsis gegenüber Contracting. Zudem gibt es bislang kaum verlässliche Marktdaten. Nach Schätzungen liegt der Marktanteil von Solar-Contracting bei etwa 2–4 % der Gesamtleistung, mit einer installierten Leistung von rund 200 MWp. 

    Zukunftsperspektiven für Contracting 

    Die wachsende Komplexität der Photovoltaikbranche geht mit technologischen Fortschritten einher, die neue Chancen eröffnen: Durch die Kombination von Photovoltaik mit Speichersystemen, Carports oder intelligenten Netzlösungen lässt sich der Eigenverbrauch optimieren und eine langfristige Stabilität sichern. 

    Gysel plädierte für faire und transparente Lösungen, bei denen alle Stakeholder profitieren. Langfristige Partnerschaften, klare vertragliche Regelungen und individuelle Lösungen sind der Schlüssel für eine nachhaltige Zukunft des Contracting-Modells. Unternehmen, die bereit sind, innovative Energiekonzepte umzusetzen, können nicht nur wirtschaftliche Vorteile sichern, sondern sich auch als Vorreiter der Energiewende positionieren. 

    Interessant war, dass die Teilnehmenden der Tagung, v.a. Installateure beim Live-Abstimmen in der Mehrheit sagten, dass sie das PV-Contracting-Modell für die Zukunft an befreundete Unternehmer empfehlen würden. Gründe sind die finanziellen Risiken wie auch die neu auftretende Komplexität der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Einspeisevergütung wird massiv sinken). 

    Die Erkenntnisse der PV-Tagung 2025 verdeutlichen, dass sich Contracting als Modell für eine nachhaltige Energiezukunft weiter etablieren kann – vorausgesetzt, es wird mit fairen und transparenten Strukturen umgesetzt.  

    Nutzen Sie die Chancen des Solar-Contractings und setzen Sie auf nachhaltige Energie mit uns.

    Kontaktformular 

  • Contracting als vielseitiges Modell: Schweizer Photovoltaik-Tagung 2025

    Contracting als vielseitiges Modell: Schweizer Photovoltaik-Tagung 2025

    Was ist Contracting, und welche wirtschaftlichen sowie rechtlichen Aspekte spielen bei der Realisierung von Photovoltaikanlagen in diesem Modell eine Rolle? Diese Fragen standen im Mittelpunkt des Vortrags von Herrn Roman Gysel, Geschäftsführer der Swiss Renewable Solutions (SRS), auf der 23. Schweizer Photovoltaik-Tagung.
    Die Tagung, die am 1. und 2. April 2025 im Kursaal Bern stattfand, brachte Experten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft zusammen, um die neuesten Entwicklungen im Bereich der Solarenergie zu diskutieren. Ein zentrales Thema war die steigende Komplexität der regulatorischen Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf Geschäftsmodelle wie das Solar-Contracting. 

    Unter dem Titel  “𝗖𝗼𝗻𝘁𝗿𝗮𝗰𝘁𝗶𝗻𝗴 – 𝗲𝗶𝗻 𝗠𝗼𝗱𝗲𝗹𝗹 𝗳ü𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗦𝗰𝗵𝘄𝗲𝗶𝘇?”  erläuterte Gysel die Möglichkeiten, die sich durch das Contracting-Modell für verschiedene Marktsegmente eröffnen. Neben der Industrie profitieren auch Immobilienfonds, Mehrfamilienhäuser (MFH), die öffentliche Hand, Infrastrukturprojekte, Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe von dieser Finanzierungs- und Betreibervariante. 

    Beim Contracting übernimmt der Dienstleister die Verantwortung für die Planung, Finanzierung, den Bau und Betrieb der Solaranlage. Die Kunden beziehen den erzeugten Solarstrom über langfristige Verträge zu festen Preisen, ohne selbst Kapital investieren zu müssen. Dieses “Rundum-Sorglos-Paket” bringt jedoch auch Risiken mit sich, die fast vollständig beim Contractor liegen. Dazu gehören Markt- und Wetterrisiken, technische Herausforderungen sowie unsichere Vergütungsmodelle für Überschussstrom.

     

    Wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen 

    Die aktuelle Gesetzgebung stellt sowohl Herausforderungen als auch neue Chancen für Solar-Contracting dar. Die regulatorischen Anpassungen erhöhen die Komplexität im Betrieb von Photovoltaikanlagen, senken Vergütungen und machen eine Optimierung des Eigenverbrauchs notwendig. Besonders durch das neue Stromgesetz mit vZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) und LEG (lokale Energiegemeinschaften) ergeben sich neue Möglichkeiten für innovative Geschäftsmodelle. 

    Gysel thematisierte auch die Lernkurve der Branche. In der Vergangenheit führten mangelnde Transparenz und unfaire Aufteilungen der Einnahmen, insbesondere bei Dachmietmodellen, zu Skepsis gegenüber Contracting. Zudem gibt es bislang kaum verlässliche Marktdaten. Nach Schätzungen liegt der Marktanteil von Solar-Contracting bei etwa 2–4 % der Gesamtleistung, mit einer installierten Leistung von rund 200 MWp. 

    Zukunftsperspektiven für Contracting 

    Die wachsende Komplexität der Photovoltaikbranche geht mit technologischen Fortschritten einher, die neue Chancen eröffnen: Durch die Kombination von Photovoltaik mit Speichersystemen, Carports oder intelligenten Netzlösungen lässt sich der Eigenverbrauch optimieren und eine langfristige Stabilität sichern. 

    Gysel plädierte für faire und transparente Lösungen, bei denen alle Stakeholder profitieren. Langfristige Partnerschaften, klare vertragliche Regelungen und individuelle Lösungen sind der Schlüssel für eine nachhaltige Zukunft des Contracting-Modells. Unternehmen, die bereit sind, innovative Energiekonzepte umzusetzen, können nicht nur wirtschaftliche Vorteile sichern, sondern sich auch als Vorreiter der Energiewende positionieren. 

    Interessant war, dass die Teilnehmenden der Tagung, v.a. Installateure beim Live-Abstimmen in der Mehrheit sagten, dass sie das PV-Contracting-Modell für die Zukunft an befreundete Unternehmer empfehlen würden. Gründe sind die finanziellen Risiken wie auch die neu auftretende Komplexität der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Einspeisevergütung wird massiv sinken). 

    Die Erkenntnisse der PV-Tagung 2025 verdeutlichen, dass sich Contracting als Modell für eine nachhaltige Energiezukunft weiter etablieren kann – vorausgesetzt, es wird mit fairen und transparenten Strukturen umgesetzt.  

    Nutzen Sie die Chancen des Solar-Contractings und setzen Sie auf nachhaltige Energie mit uns.

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  • Partnerschaft mit ISZL – Nachhaltigkeit durch erneuerbare Energien

    Partnerschaft mit ISZL – Nachhaltigkeit durch erneuerbare Energien

    Der Grundtenor an der #PVTagung23 war klar: Es muss etwas gehen im Bereich der erneuerbaren Energien, um so bald wie möglich #NettoNull zu erreichen.

    Doch wie schnell kann der Ausbau der #Photovoltaik erfolgen? Da sind sich die Experten uneinig. Das Bundesamt für Energie rechnet mit 37 TWh bis 2050 (+8 TWh aus anderen erneuerbaren Energien), Swissolar geht von 45 TWh bis 2050 aus, Jürg Rohrer, Professor an der ZHAW Zurich University of Applied Sciences, spricht von notwendigen 45 TWh bereits bis 2035.

    Um diese #Ziele zu erreichen, braucht es gemäss Jürg Rohrer gesetzliche Grundlagen. Einerseits soll gesetzlich dazu verpflichtet werden, auf bestehenden Gebäuden #Solaranlagen zu montieren. Andererseits soll für alpine Solaranlagen bereits jetzt eine #Nachfolgeregelung erarbeitet werden, für die Zeit nach dem Abschluss des Projekts #Solarexpress.

    Essentiell für diese Entwicklung ist eine funktionierende #InfrastrukturChristof Bucher forscht an der Berner Fachhochschule BFH daran, wie die #Wechselrichter die Stabilisierung des Netztes auch in Zukunft und mit einem Mehrfachen der Stromleistung sicherstellen können.

    Interessant war auch der Beitrag zum #Winterstrom von Nationalrätin Gabriela Suter: Die Wasserkraftreserve kostet 296 Mio. CHF für 0.4 TWh, d.h. 0.74 CHF / kWh, einmalig für den Winter 2022/2023! Die Photovoltaik liefert ohne Zusatzkosten einen Beitrag von 1.1 TWh geliefert in diesem und kommenden Winterperioden!

    Vielen Dank Swissolar für die spannende Tagung und die Organisation dieses wichtigen Branchenanlasses, danke Christof Bucher und Jürg Rohrer für eure Voten. Roman Gysel

    #PVTagung23 #solarenergie #solarstrom #photovoltaik #energie #zukunft

  • Neue strategische Partnerschaft: INNOSourcing & SRS – Mehr Energieeffizienz für Netzwerkmitglieder

    Neue strategische Partnerschaft: INNOSourcing & SRS – Mehr Energieeffizienz für Netzwerkmitglieder

    SRS & INNOSourcing: Starke Partner für nachhaltige Energielösungen 

    Nachhaltige Energie ist der Schlüssel zur Zukunft – und mit unserer neuen Partnerschaft mit INNOSourcing setzen wir ein starkes Zeichen. Durch diese Zusammenarbeit erhalten INNOSourcing-Mitglieder exklusive Vorteile in den Bereichen Photovoltaik, Batteriespeichersysteme und Spitzenlastmanagement. Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Energiekosten zu senken, den Energieverbrauch transparenter zu gestalten und den Eigenverbrauch nachhaltig zu optimieren. 

    Die steigenden Energiepreise und der wachsende Bedarf an nachhaltigen Energiekonzepten machen eine intelligente Energieoptimierung für Unternehmen wichtiger denn je. Als Spezialist für dezentrale Energielösungen ermöglicht SRS den INNOSourcing-Mitgliedern, dank dieser Kooperation von attraktiven Konditionen und individuellen Energielösungen zu profitieren. 

    Vorteile für alle SRS-Partner 

    ✔ 𝐎𝐩𝐭𝐢𝐦𝐢𝐞𝐫𝐭𝐞 𝐏𝐡𝐨𝐭𝐨𝐯𝐨𝐥𝐭𝐚𝐢𝐤-𝐋ö𝐬𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 für Eigenverbrauch und Netzeinspeisung
    ✔ 𝐁𝐚𝐭𝐭𝐞𝐫𝐢𝐞𝐬𝐩𝐞𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐬𝐲𝐬𝐭𝐞𝐦𝐞 zur Maximierung der Eigennutzung von Solarstrom
    ✔ 𝐒𝐩𝐢𝐭𝐳𝐞𝐧𝐥𝐚𝐬𝐭𝐦𝐚𝐧𝐚𝐠𝐞𝐦𝐞𝐧𝐭, um Lastspitzen zu reduzieren und Netzentgelte zu senken
    ✔ 𝐌𝐞𝐡𝐫 𝐓𝐫𝐚𝐧𝐬𝐩𝐚𝐫𝐞𝐧𝐳 im Energieverbrauch durch intelligente Analysen und Monitoring
    ✔ 𝐏𝐚𝐫𝐭𝐧𝐞𝐫𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭 𝐚𝐮𝐟 𝐀𝐮𝐠𝐞𝐧𝐡ö𝐡𝐞 – faire Konditionen und nachhaltige Zusammenarbeit
    ✔ 𝐈𝐧𝐧𝐨𝐯𝐚𝐭𝐢𝐯𝐞 Ü𝐛𝐞𝐫𝐝𝐚𝐜𝐡𝐮𝐧𝐠𝐬𝐥ö𝐬𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 wie 𝐒𝐨𝐥𝐚𝐫𝐩𝐨𝐫𝐭𝐬 𝐮𝐧𝐝 𝐂𝐚𝐫𝐩𝐨𝐫𝐭𝐬, die nachhaltige Energiegewinnung mit funktionalem Mehrwert kombinieren
    ✔ Dazu weitere 𝐞𝐱𝐤𝐥𝐮𝐬𝐢𝐯𝐞 𝐕𝐨𝐫𝐭𝐞𝐢𝐥𝐞 für INNOSourcing-Mitglieder 

    SRS: Spezialist für erneuerbare Energien 

    SRS entwickelt massgeschneiderte Konzepte zur Integration erneuerbarer Energien in Industrieanlagen und bietet nachhaltige Lösungen für Gewerbe und Industrie: 

    →𝐑𝐮𝐧𝐝𝐮𝐦-𝐬𝐨𝐫𝐠𝐥𝐨𝐬-𝐏𝐚𝐤𝐞𝐭 𝐢𝐦 𝐒𝐨𝐥𝐚𝐫𝐛𝐞𝐫𝐞𝐢𝐜𝐡: Umfassende Dienstleistungen von der Planung bis zur Umsetzung für Gewerbe-, Industrie- und grosse Wohnliegenschaften. 

    →𝐒𝐨𝐥𝐚𝐫𝐩𝐨𝐫𝐭𝐬 & 𝐂𝐚𝐫𝐩𝐨𝐫𝐭𝐬: Innovative Überdachungssysteme für Parkplätze, die solare Energiegewinnung mit praktischer Nutzung kombinieren. 

    INNOSourcing: Spezialist für strategisches Beschaffungsmanagement 

    Als Geschäftsstelle der bewährten Einkaufsnetzwerke INNOPool und K-Pool mit über 70 namhaften Schweizer Grossunternehmen bietet INNOSourcing seinen Mitgliedern strategische Vorteile in der Energie- und Kostenoptimierung. Das Unternehmen bündelt Einkaufsvolumen („Pooling“), verhandelt Rahmenverträge und ermöglicht seinen Partnern erhebliche Einsparungen bei Kosten, Zeit und Ressourceneinsparungen. 

    Nachhaltige Energieeinsparungen durch smarte Beschaffung 

    Durch die neue Zusammenarbeit mit SRS können Unternehmen nicht nur ihre Energiekosten senken, sondern auch aktiv zur Energiewende beitragen. Die Verbindung von strategischem Beschaffungsmanagement und innovativen Energielösungen schafft einen echten Mehrwert für Mitglieder. 

    Nutzen Sie die Vorteile der neuen Partnerschaft! 

    Erfahren Sie mehr über massgeschneiderte Energielösungen für Ihr Unternehmen und profitieren Sie von den exklusiven Vorteilen für INNOSourcing-Mitglieder. 

    Jetzt informieren & nachhaltige Energiekosten senken!

  • SRS ist offizielles Mitglied von HotellerieSuisse

    SRS ist offizielles Mitglied von HotellerieSuisse

    SRS ist offizielles Mitglied von HotellerieSuisse

    Swiss Renewable Solutions (SRS) ist nun offizielles Mitglied von HotellerieSuisse , was unser Engagement für Qualität, Innovation und nachhaltige Energielösungen unterstreicht. Als Trusted Supplier von HotellerieSuisse ermöglicht SRS-Mitgliedern, ihre Stromkosten ohne Eigeninvestition und Risiko zu senken.

    Photovoltaik: Ein enormes Potenzial für die Hotellerie

    Hotels haben ein besonders hohes Potenzial für den Einsatz von Photovoltaik. Gleichzeitig gewinnen CO2-Reduktionsmassnahmen im Hinblick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit immer mehr an Bedeutung. Mit unseren massgeschneiderten Lösungen unterstützen wir Hotelbetriebe dabei, ihren Energieverbrauch nachhaltig zu optimieren und langfristig Kosten zu sparen.

     


     

    Unsere Mitgliedschaft bietet HotellerieSuisse-Mitgliedern einen Mehrwert in Form von zahlreichen Vorteilen:

    ♻️ Reduktion der Stromkosten ohne Eigeninvestition: Dank unseres Contracting-Modells übernehmen wir die gesamte Planung, Finanzierung und Umsetzung – ohne Risiko für unsere Vertragspartner.

    ♻️ Nachhaltige Energielösungen: Wir unterstützen Hotels dabei, ihre Energieeffizienz zu steigern und auf erneuerbare Technologien umzusteigen.

    ♻️ Branchenwissen: Wir verfügen über aktuelles Wissen bezüglich aktueller Entwicklungen und Trends in der Hotellerie und der Energiebranche.

    ♻️ Höchste Qualitätsstandards: Unser Engagement für Qualität wird durch HotellerieSuisse als Trusted Supplier bestätigt.

     


     

    Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr – sie ist eine Notwendigkeit. Durch unsere Expertise und unser Netzwerk unterstützen wir Hotels dabei, energieeffizienter, umweltfreundlicher und wirtschaftlich erfolgreicher zu werden.

    Wir freuen uns auf den Austausch mit den Mitgliedern von HotellerieSuisse und eine zukunftsorientierte Zusammenarbeit!

  • «Wie können Lastspitzen reduziert werden?» – Netzkosten um 25% reduzieren!

    «Wie können Lastspitzen reduziert werden?» – Netzkosten um 25% reduzieren!

    Das Dilemma der Sommerzeit – wie die Zeitumstellung den Eigenverbrauch reduziert

     

    Baar, 24. November 2023 – Die Sommerzeit hat nicht nur Auswirkungen auf unsere Uhren, sondern auch auf unseren Energieverbrauch. Eine kürzlich durchgeführte Studie von Solar-Experten der Swiss Renewable Solutions AG zeigt, dass Gewerbebetriebe mit Photovoltaik-Systemen aufgrund der Sommerzeit-Umstellungen rund 2,2-2,5% ihres wertvollen Eigenverbrauchs verlieren. Das entspricht einer ansehnlichen Batteriekapazität und wirft ein neues Licht auf das bisher oft übersehene Dilemma der Sommerzeit. So gehen 2,2-2,5% der vor Ort produzierten Energie verloren, die ohne Sommerzeit direkt vor Ort hätten genutzt werden können. 

     

    Gewerbebetriebe in der Schweiz und in Deutschland, in den Anwendungsbeispielen in Dagmersellen und Strassfurt, stehen vor der Herausforderung, ihren Energieverbrauch sorgfältig zu managen, um die Vorteile ihrer Photovoltaik-Anlagen voll auszuschöpfen. Doch die jährliche Sommerzeit-Umstellung wirft einen Schatten auf diese Bemühungen.

     

    Untersuchungen an Beispielen

    Um das Thema genauer zu beleuchten, haben Experten der Firma Swiss Renewable Solutions AG jeweils ein Gewerbe in Dagmersellen und in Strassfurt ein wenig genauer angeschaut. Dasjenige in Dagmersellen weist jährlich einen Verbrauch von rund 667 MWh auf. Die firmeneigene Solaranlage produziert ca. 420 MWh pro Jahr. Der Autarkie-Grad beträgt durchschnittlich also rund 40%.

    In Strassfurt werden jährlich 736 MWh produziert, während über 1’500 MWh verbraucht werden. Der Autarkiegrad beträgt rund 34%.

     

    Die im Rahmen der Untersuchung betrachteten Beispiele entsprechen Standard-Gewerben mit grossem Eigenverbrauch zwischen 8 und 18 Uhr. Bei der Umstellung auf Sommerzeit zeigt sich in beiden Fällen ein deutlicher Rückgang des Eigenverbrauchs. Statt der möglichen 65,7% / 72,1% beträgt dieser in der Sommerzeit lediglich 63,5% / 69,6%. Das entspricht einem relativen Verlust von rund 3,5% bzw. 3,6%. Um diesen Verlust abzufedern, wäre eine Batterie mit grosser Speicherkapazität nötig.

     

    Erkenntnisse

    Die Untersuchung ergab, dass der Einfluss der Sommerzeit auf den Eigenverbrauch stark vom Verbrauchsprofil abhängt. Je mehr Abendverbrauch ein Unternehmen hat, desto mehr profitiert es von der Sommerzeit. Jedoch sind die Gewerbebetriebe, die sich in einem Standardprofil mit Hauptaktivitäten von 8 bis 18 Uhr befinden, die wahren Verlierer. Für sie hat die Sommerzeit deutlich negative Auswirkungen.

    Um den Eigenverbrauch auf dem gleichen Niveau halten zu können, müssten Batterien mit 50 / 150 kWh Kapazität eingebaut werden. Dies entspricht einer Investition von ca. 35’000 Franken / 150’000 Euro. Unternehmen mittlerer Grösse, die eine PV-Anlage besitzen oder bauen, kostet die Sommerzeit in rund 10 Jahren also rund 35’000 Franken / 150’000 Euro (danach braucht es eine neue Batterie).

    Diese Erkenntnisse verdeutlichen, dass die Auswirkungen der Sommerzeit-Umstellungen nicht zu unterschätzen sind, insbesondere für Gewerbebetriebe*, die auf Photovoltaik-Systeme angewiesen sind, um ihren Energiebedarf durch kostengünstige Energie zu decken. Es ist also an der Zeit für eine intensivere Diskussion über die Vor- und Nachteile der Sommerzeit, insbesondere im Kontext der steigenden Bedeutung erneuerbarer Energien und des Energiewandels. Unternehmen und Energieexperten müssen gemeinsam nach Lösungen suchen, um den Verlust an Eigenverbrauch zu minimieren und die volle Leistungsfähigkeit ihrer Photovoltaik-Systeme zu gewährleisten.

    Die Debatte rund um die Sommer-Winterzeit ist also mehr als eine Frage der Uhren – sie hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Energiewirtschaft und die Umwelt. Nun gilt es, die Auswirkungen genauer zu betrachten und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Wandel zu einer nachhaltigeren Energiezukunft voranzutreiben.

     

    *Es wurden auch Haushalte untersucht: auf jene mit einem Standard-Haushalts-Verbrauchsprofil hat die Zeitumstellung nur einen geringen Einfluss.

     

     

    Übersicht Deutschland:

     

  • Wie kommen unsere kostenlosen Beratungsgespräche für Solarlösungen an?

    Wie kommen unsere kostenlosen Beratungsgespräche für Solarlösungen an?

    Wie kommen unsere kostenlosen Beratungsgespräche an?

    Viele Unternehmen stehen vor ähnlichen Herausforderungen, wenn es um die Nutzung von Solarenergie geht: Welche Optionen gibt es? Welche Anpassungen sind nötig? Und wie hoch sind die finanziellen Vorteile eines Projekts?

    Unser kostenloses Beratungsgespräch bietet die Möglichkeit, diese und viele weitere Fragen in einem offenen und konstruktiven Rahmen zu klären. In einem 30-minütigen Onlinemeeting analysieren wir gemeinsam Ihre Gegebenheiten – von der Dachfläche bis zum Stromverbrauch – und entwickeln erste Lösungsansätze, die zu Ihrem Unternehmen passen. Dabei profitieren Sie von unserer Erfahrung im Bereich von Solarlösungen und einem transparenten Austausch.

    Was an unserem Beratungsgespräch geschätzt wird

    Nach jedem Gespräch holen wir uns aktiv Feedback ein. Hier sind einige Rückmeldungen, die zeigen, was unseren Kunden besonders weitergeholfen hat:

    • „Ihre fachliche Expertise“
      Für viele Unternehmen ist Solarenergie ein neues Themenfeld, in dem sie nicht auf interne Erfahrung zurückgreifen können. Deshalb ist es umso wichtiger, dass unsere Expertise nicht nur technische Details abdeckt, sondern auch wirtschaftliche und strategische Aspekte einbezieht.
    • „Kompetente Beantwortung der Fragen“
      Das Gespräch bietet Raum für individuelle Anliegen. Kunden heben hervor, wie hilfreich es ist, ihre spezifischen Fragen in einem professionellen Rahmen klären zu können – ob es um technische Machbarkeit, Kostenschätzungen oder langfristige Vorteile geht.
    • „Die maximale Flexibilität in der Gestaltung vom Angebot“
      Jedes Unternehmen hat unterschiedliche Anforderungen, weshalb unsere Lösungen immer flexibel an die Ausgangslage angepasst werden. Ob Sanierungsbedarf, die Integration von Batteriespeichern oder langfristige Strategien – wir haben das Know-How und Netzwerk, um umfassende Projekte zu entwickeln.
    • „Die offene und konstruktive Kommunikation“
      Ein häufig gelobter Aspekt ist die offene Atmosphäre, die das Gespräch prägt. Kunden schätzen es, in einem ehrlichen und transparenten Austausch über ihre Wünsche und Herausforderungen zu sprechen.

    Kleiner Aufwand, grosser Ertrag

    Wenn wir unsere Kunden fragen, wie gut die Zeit mit Swiss Renewable Solutions investiert war, erhalten wir im Schnitt 4.8 von 5 Sternen. Machen auch Sie jetzt den ersten Schritt, um Ihre Möglichkeiten im Bereich der Solarenergie zu entdecken!

    👉 Jetzt Meeting buchen

     

    Bewertung Beratungsgespräch

    Auswertung des Feedbacks: unsere Kunden sind sehr zufrieden!

     

  • Neuerungen im Energierecht 2026

    Neuerungen im Energierecht 2026

    Neuerungen im Energierecht 2026 und 2027: Was Schweizer Unternehmen jetzt beachten müssen

    Seit dem 1. Januar 2026 gilt das zweite Paket des Stromgesetzes. Für Gewerbe und Industrie ändern sich damit die Regeln bei der Rückliefervergütung, bei der Förderung, bei der Netznutzung und beim Betrieb von Speichern. Die Zahlen des laufenden Jahres zeigen bereits deutlich, wie stark sich das auf die Wirtschaftlichkeit auswirkt.

    Ein Markt im Umbruch

    Die Schweizer Solarstatistik für 2025 markiert eine Zäsur. Ende 2025 waren 338’270 Photovoltaikanlagen mit einer kumulierten Leistung von 9’498.6 Megawatt installiert. Der jährliche Zubau ging von 1’800 Megawatt im Jahr 2024 auf 1’333 Megawatt zurück, der erste Rückgang seit 2017. Gleichzeitig legte die neu installierte Batteriespeicherkapazität um 70 Prozent auf 490 Megawattstunden zu, für 2026 wird eine erneute Verdoppelung erwartet.

    Photovoltaik lieferte 2025 knapp 8 Terawattstunden und deckte damit nahezu 14 Prozent des Strom-Endverbrauchs. Für 2026 werden knapp 17 Prozent erwartet. Parallel dazu stieg die Zahl der Stunden mit negativen Preisen am Day-Ahead-Markt von weniger als 100 im Jahr 2023 auf rund 300 im Jahr 2025.

    Die Botschaft dahinter ist eindeutig: Wer heute plant, plant nicht mehr für die Einspeisung, sondern für Eigenverbrauch, Flexibilität und Speicherung. Genau dort setzt das neue Recht an.

    1. Rückliefervergütung: der Marktpreis bestimmt den Ertrag

    Bisher war die Vergütung für eingespeisten Strom weitgehend vom Willen des örtlichen Energieversorgers abhängig. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der vierteljährlich gemittelte Referenzmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung, sofern sich Netzbetreiber und Produzent nicht auf eine andere Vergütung einigen. Dieser Preis wird vom Bundesamt für Energie berechnet und entspricht dem (nach Erzeugungstechnol) QuartalsDurchschnitt der Day-Ahead-Preise für das Marktgebiet Schweiz, gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung der jeweiligen Technologie.

    Wie volatil das ist, zeigt das erste Halbjahr 2026: Für Photovoltaik lag der Quartalswert im ersten Quartal bei 102.66 Franken pro Megawattstunde, im zweiten Quartal nur noch bei 38.96 Franken. Der Monat April markierte mit 23.01 Franken pro Megawattstunde den Tiefstwert. Umgerechnet sind das rund 10.3 Rappen pro Kilowattstunde im Winterquartal und rund 3.9 Rappen im Frühlingsquartal.

    Nach unten abgesichert sind nur kleinere Anlagen. Es gelten folgende Minimalvergütungen:

    • Anlagen unter 30 kW: 6 Rappen pro Kilowattstunde, unabhängig davon, ob Eigenverbrauch vorliegt.
    • Anlagen ab 30 kW mit Eigenverbrauch: anteilmässig nach der Regel 180 geteilt durch die Anlagenleistung in Kilowatt. Das ergibt rund 3 Rappen bei 60 kW, 2 Rappen bei 90 kW und 1.38 Rappen bei 130 kW.
    • Anlagen ab 30 kW ohne Eigenverbrauch: 6.2 Rappen pro Kilowattstunde.
    • Anlagen ab 150 kW: keine Minimalvergütung.

    Für Industriebetriebe ist der letzte Punkt bzw. Anlagengrössen von über 150 kWp der entscheidende. Wer grossflächig auf Hallen und Logistikdächern produziert, hat keine Untergrenze und trägt das volle Marktpreisrisiko. Der Eigenverbrauchsanteil wird damit zum wichtigsten Hebel der Wirtschaftlichkeit.

    Und es kommt noch einschneidender: Ab dem 1. Januar 2027 wird das Regime bereits wieder angepasst. Die Vergütung richtet sich dann nicht mehr nach dem vierteljährlichen Durchschnitt, sondern stündlich nach dem Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung, mit einer Übergangsfrist bis Anfang 2028. Das bedeutet: Genau dann, wenn im Sommer über Mittag alle Anlagen gleichzeitig einspeisen, fällt der Preis am tiefsten aus, teils sogar ins Negative. Wer in diesen Stunden einspeist statt speichert, verschenkt Ertrag.

    Damit verschiebt sich die Wirtschaftlichkeit weiter zugunsten des Batteriespeichers. Ein Speicher erlaubt es, die Mittagsproduktion aufzunehmen und dann zu nutzen oder einzuspeisen, wenn der Strom knapper und damit teurer ist, also morgens, abends und im Winter. Zusammen mit der seit 2026 möglichen Rückerstattung der Arbeitskomponente des Netznutzungsentgelts, der Lastspitzenkappung und der Eigenverbrauchsoptimierung verbessert die stündliche Vergütung ab 2027 die Amortisationsrechnung industrieller Speicher spürbar. Der Speicher wird damit vom Zusatznutzen zum zentralen Baustein jeder neuen Anlagenplanung.

    Nicht vergessen sollte man die Wechseloption: Produzenten dürfen ihre Produktion und Herkunftsnachweise auch anderweitig verkaufen und die Abnahme durch den lokalen Netzbetreiber jeweils auf ein Quartalsende hin wieder in Anspruch nehmen, sofern sie dies einen Monat im Voraus ankündigen. Allerdings funktioniert dieser Markt im Moment nicht.

    2. Lokale Elektrizitätsgemeinschaften: lokaler Handel über das öffentliche Netz

    Seit Anfang 2026 kann lokal erzeugter Strom über das Verteilnetz innerhalb einer Gemeinde gehandelt werden. Teilnehmen können Endverbraucher, Erzeuger erneuerbarer Energie und Speicherbetreiber. Die Bedingungen sind leider eng gefasst: gleicher Verteilnetzbetreiber, gleiche Netzebene, wobei nur die Netzebenen 7 und 5 zulässig sind, alle Teilnehmenden in derselben Gemeinde, ein intelligentes Messsystem bei jedem Teilnehmer und eine Produktionsleistung von mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller Beteiligten.

    Finanziell attraktiv wird das Modell durch den reduzierten Netztarif. Auf den innerhalb der Gemeinschaft gehandelten Strom wird ein Abschlag von 40 Prozent gewährt. Werden mehrere Netzebenen beansprucht, sinkt er auf 20 Prozent. Für zusätzlich benötigten Reststrom gilt der normale Tarif. Den Preis für den intern gehandelten Strom bestimmt die Gemeinschaft selbst. Aus der Branche gibt es Forderungen an den Bundesrat, den gesetzlich möglichen Maximalabschlag von 60 Prozent auszuschöpfen, um die volle Wirkung dieses Werkzeugs zu entfalten und den lokalen Stromhandel erst wirtschaftlich zu ermöglichen.

    Für Unternehmen mit mehreren Objekten in derselben Gemeinde eröffnet das ein zusätzliches Absatzfenster für Überschussstrom, zu deutlich besseren Konditionen als bei der reinen Einspeisung. Auch bestehende Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch können als Einheit Mitglied werden. Zu beachten ist die harte räumliche Grenze: Gemeinde- und netzgebietübergreifender Eigenverbrauch ist weder als Zusammenschluss noch als Gemeinschaft möglich. Wer Strom vom Standort A in eine andere Gemeinde bringen will, kann das über einen Liefervertrag tun, bezahlt dafür aber das volle Netznutzungsentgelt und sämtliche Zuschläge. SRS kann diese Variante für Sie einrichten.

    3. Einmalvergütung: Winterstrombonus löst Höhenbonus ab

    Die Vergütungssätze der Einmalvergütung wurden für 2026 nicht gesenkt. Neu ist der Winterstrombonus, der den bisherigen Höhenbonus ablöst. Er wird für Photovoltaikanlagen ab 100 kW ausbezahlt, die ab dem 1. Januar 2026 in Betrieb gehen und im Winterhalbjahr einen spezifischen Ertrag von mehr als 500 Kilowattstunden pro Kilowatt Leistung erreichen.

    Gefördert wird damit nicht mehr der Standort, sondern der Produktionszeitpunkt. Für Fassadenanlagen, vertikale Aufständerungen und Ost-West-Systeme mit hohem Winterertrag verbessert das die Kalkulation spürbar. Mit dem Gesuch oder dem Auktionsgebot ist eine Simulation der voraussichtlichen Stromproduktion einzureichen. Wer den Winterstrombonus erhält, kann für dieselbe Anlage keinen weiteren Bonus beanspruchen, weil sonst der maximal zulässige Fördersatz von 30 Prozent bei Anlagen mit Eigenverbrauch beziehungsweise 60 Prozent ohne Eigenverbrauch überschritten würde. Auf eine Förderobergrenze für Solarexpress-Anlagen wurde nach der Vernehmlassung verzichtet.

    Bereits seit dem 1. Januar 2025 besteht zusätzlich der Parkflächenbonus. Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 100 kW, die über dauerhaft eingerichteten und bisher unüberdachten Parkplatzarealen errichtet werden, erhalten einen zusätzlichen Förderbeitrag von Fr. 250 / kWp installierter Leistung. Der Bonus kann sowohl im Rahmen der Einmalvergütung für grosse Anlagen mit Eigenverbrauch als auch bei der hohen Einmalvergütung für Anlagen ohne Eigenverbrauch gewährt werden – einschliesslich Anlagen, deren Förderung durch eine Auktion bestimmt wird. Damit werden insbesondere die höheren Kosten für Überdachungen und Unterkonstruktionen solcher Parkplatzanlagen teilweise ausgeglichen.

    Auf die ursprünglich vorgeschlagene Förderobergrenze für Solarexpress-Anlagen hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung verzichtet. (Quelle: Anhang 2.1, Punkt 2.7.3 der Energieförderungsverordnung, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/766/de#annex_2_1/lvl_u1/lvl_2)

    4. Auktionen für Anlagen ohne Eigenverbrauch

    Grossanlagen, die vollständig einspeisen, werden über Auktionen gefördert. Die geplante wie auch die realisierte Leistung muss mindestens 150 kW betragen, die Anlage ist während mindestens 20 Jahren ohne Eigenverbrauch zu betreiben, und die Teilnahmegebühr von 300 Franken wird nicht zurückerstattet. Für 2026 sind vier Gebotstermine vorgesehen.

    Bei der gleitenden Marktprämie wird ein Vergütungssatz pro Kilowattstunde ersteigert. Liegt der Referenzmarktpreis zuzüglich des Werts der Herkunftsnachweise darunter, wird die Differenz ausbezahlt.

    Für Betriebe mit hohem Eigenverbrauch ist dieser Weg in der Regel nicht der richtige. Wer aber Dachflächen ohne grossen Verbrauch besitzt, sollte die Auktionsvariante rechnen lassen.

    5. Flexibilität und Abregelung: der neue Normalfall

    Netzbetreiber dürfen die Einspeisung neu in definiertem Rahmen begrenzen, ohne dies zu vergüten. Die garantierte Nutzung netzdienlicher Flexibilität ist auf höchstens 3 Prozent der jährlich erzeugten Energie am Anschlusspunkt beschränkt. Zulässig ist auch eine fixe Begrenzung der Einspeiseleistung, sofern der Produktionsverlust unter 3 Prozent bleibt. Bei typischen Photovoltaikanlagen führt eine Begrenzung auf 70 Prozent der Leistung nur zu 1 bis 3 %Ertragsverlust. Alles darüber hinaus muss der Netzbetreiber vertraglich vereinbaren und vergüten.

    Für bestehende Anlagen gilt zudem eine wichtige Klarstellung der ElCom: Nötige Nachrüstungskosten für die Abregelung auf 70 Prozent dürfen nicht den Produzierenden angelastet werden, und Bestandesanlagen sollen nur dort abgeregelt werden, wo dadurch ein relevanter netzdienlicher Nutzen entsteht. Die technische Umsetzung ist seit September 2025 in einem Branchenleitfaden geregelt.

    Der wirtschaftliche Umkehrschluss ist eindeutig: Jede Kilowattstunde, die vor Ort verbraucht oder zwischengespeichert wird, entzieht sich dem Abregelungsrisiko vollständig.

    6. Batteriespeicher: bessere Rahmenbedingungen

    Seit dem 1. Januar 2026 können Betreiber von Speichern mit Endverbrauch beim Verteilnetzbetreiber die Rückerstattung des Netznutzungsentgelts beantragen. Sie gilt nur für jene Menge, die aus dem Netz bezogen, gespeichert und später nachweislich wieder ins Netz zurückgespeist wird, und sie beschränkt sich auf die Arbeitskomponente des Netznutzungstarifs. Grund- und Leistungskomponente bleiben geschuldet, weil sie die Anschlusskapazität und die strukturellen Netzkosten abdecken. Für Speicherverluste gibt es keine Rückerstattung.

    Voraussetzung ist ein geeignetes Messsystem. Ist der Speicher mit einer Erzeugungsanlage hinter demselben Hausanschlusspunkt verbunden, braucht es ein zusätzliches intelligentes Messsystem, dessen Kosten der Anlagenbetreiber trägt. Der Netzbetreiber publiziert dafür einen eigenen Rückerstattungstarif. Speicher ohne Endverbrauch sind bereits seit dem 1. Januar 2025 vom Netznutzungsentgelt befreit.

    Innerhalb einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft gilt eine Sonderregel: Speicher dürfen pro Abrechnungsperiode nicht mehr Elektrizität in die Gemeinschaft abgeben, als sie von ihr beziehen. Für die überschiessende Menge entfällt der Anspruch auf den reduzierten Netztarif.

    7. Netztarife: Leistung zählt mehr, Zeitpunkt zählt neu

    Bei der Kostenwälzung zwischen den Netzebenen verschiebt sich das Gewicht deutlich zugunsten der Leistung. Die Leistungskomponente steigt im Übertragungsnetz von 60 auf 90 Prozent und im Verteilnetz von 70 auf 90 Prozent, während die Arbeitskomponente auf 10 Prozent sinkt. Für Betriebe mit ausgeprägten Lastspitzen erhöht das den Druck auf ein aktives Lastmanagement.

    Erstmals möglich sind zudem dynamische Netznutzungstarife. Sie müssen sich an den erwarteten Netzbelastungswerten orientieren, im Regelfall mindestens vier Tarifstufen pro Tag mit einer Mindestdauer von je einer Stunde aufweisen und am Vortag bekannt sein. Auch eine örtliche Differenzierung nach Netzsituation ist zulässig. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem.

    Für Industriekunden ist besonders relevant, dass es für alle höheren Netzebenen und für alle Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch ab 50 Megawattstunden keine spezifischen Tarifvorgaben in der Verordnung mehr gibt. In diesem Segment besteht also erheblicher Gestaltungs- und Verhandlungsspielraum. Zwei weitere Neuerungen erleichtern das Energiemanagement.: Netzbetreiber müssen ihre Tarife maschinenlesbar publizieren, sodass Energiemanagementsysteme sie direkt verarbeiten können.

    Weiter sind Netznutzungs- sowie Messtarife sind seit 2026 getrennt zu berechnen und in der Rechnung gesondert auszuweisen.

    8. Netzanschluss und Bewilligungen

    Ein oft übersehener Punkt betrifft die Anschlusskosten. Werden Verstärkungen einer bestehenden Anschlussleitung durch die Einspeisung aus Produktionsanlagen mit einer Anschlussleistung über 50 kW ausgelöst, sind die Kosten als Kosten des Übertragungsnetzes anrechenbar und werden den Netzbetreibern von der nationalen Netzgesellschaft vergütet, höchstens jedoch mit 50 Franken pro Kilowatt neu installierter Erzeugungsleistung. Bei Anlagen unter 50 kW tragen die Produzenten die Kosten vollständig selbst.

    SRS hat die Erfahrung gemacht, dass die Netzbetreiber teilweise noch nicht auf diese Gesetzesänderung eingehen. Wir mussten diese Kostenübergabe bereits mehrfach «erkämpfen».

    Bei den Verfahren geht es vorwärts. Der Bundesrat hat den Beschleunigungserlass am 25. Februar 2026 grösstenteils auf den 1. April 2026 in Kraft gesetzt. Er vereinfacht und verkürzt die Planungs- und Bewilligungsverfahren für Solar-, Wasserkraft- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse, strafft Rechtsmittelverfahren und vereinfacht die Planung des Netzausbaus. Zwei Anpassungen zur Vergütung sind davon ausgenommen und folgen später.

    Für Gebäude, gerade im Industriebereich, relevant ist, dass Fassadenanlagen unter bestimmten Bedingungen im Meldeverfahren erstellt werden können, etwa bei einer kompakten rechteckigen Fläche und einem Abstand von höchstens 20 Zentimetern zur Fassade. Damit kann die aufwändige und langwierige Baubewilligung umgangen werden.

    9. Ausblick: Juli 2026, Januar 2027 und danach

    Die Entwicklung ist nicht abgeschlossen. Am 27. Mai 2026 hat der Bundesrat weitere Teilrevisionen genehmigt, die per 1. Juli 2026 in Kraft getreten sind. Die neuen Regeln zur Abnahmevergütung folgen per 1. Januar 2027. Weil an sonnigen Tagen immer häufiger Überschüsse und negative Preise auftreten, richtet sich die Vergütung dann nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung, also nach dem stündlichen Spotmarktpreis, mit einer Übergangsfrist bis Anfang 2028. Die Minimalvergütungen für Anlagen unter 150 kW bleiben unverändert. Liegt der Referenzmarktpreis darunter, wird die Differenz quartalsweise ausgeglichen.

    Damit entsteht ein starker Anreiz, Strom bei tiefen oder negativen Preisen zu speichern oder direkt zu verbrauchen, statt ihn einzuspeisen. Die Branche fordert im Gegenzug eine stärkere Erhöhung der Einmalvergütung per April 2027, da die Übergangsphase derzeit für Verunsicherung bei Betreibern und Investoren sorgt.

    Die Richtung des Ausbaus ist klar vorgegeben: Bis 2030 gilt ein Zwischenziel von insgesamt 23 Terawattstunden erneuerbarer Stromproduktion ohne Wasserkraft, davon 18.7 Terawattstunden aus Photovoltaik und 2.3 Terawattstunden aus Windenergie. Bis 2035 sollen es 35 Terawattstunden sein.

    Was Unternehmen jetzt konkret prüfen sollten

    • Eigenverbrauch messen und erhöhen. Ohne Minimalvergütung ab 150 kW bestimmt der Eigenverbrauchsanteil die Rendite, wie das zweite Quartal 2026 mit rund 3.9 Rappen pro Kilowattstunde gezeigt hat.
    • Speicher neu rechnen lassen von kompetenten Partnern. Rückerstattung der Arbeitskomponente, Lastspitzenkappung und die ab 2027 geltende Vergütung zum Einspeisezeitpunkt verändern die Amortisation grundlegend.
    • Lastgang analysieren und Tarifmodell prüfen. Ab 50 Megawattstunden Jahresverbrauch bestehen kaum regulatorische Vorgaben, entsprechend gross ist der Verhandlungsspielraum.
    • Abnahmevertrag jährlich hinterfragen. Der Wechsel zwischen Netzbetreiber und anderem Abnehmer ist auf jedes Quartalsende möglich, mit einem Monat Vorlauf.
    • Anschlussleistung im Blick behalten. Ab 50 kW werden Verstärkungen von Anschlussleitungen mitfinanziert, darunter nicht.
    • LEG-Potenzial im Areal prüfen. Mehrere Objekte in derselben Gemeinde und auf derselben Netzebene können sich lohnen.
    • Förderstrategie früh festlegen. Winterstrombonus, Einmalvergütung und Auktion schliessen sich teilweise gegenseitig aus, und der Bonus verlangt eine Ertragssimulation.

    Das Energierecht 2026 verschiebt den Fokus klar vom Einspeisen zum intelligenten Nutzen und lokalen Netzen bzw. Gemeinschaften. Wer Strom dann verbraucht oder speichert, wenn er anfällt, gewinnt. Wer auf stabile Rückliefertarife setzt, verliert Planbarkeit. Die Marktzahlen bestätigen diesen Wandel bereits. Es werden weniger Module, dafür deutlich mehr Speicher verbaut.

    Als Partner für Planung, Bau und Finanzierung industrieller Photovoltaikanlagen bewerten wir Dachfläche, Lastprofil und Förderoptionen unter den neuen Rahmenbedingungen. Beim Solar Contracting übernehmen wir Investition und Betriebsrisiko, Sie beziehen planbar günstigen Solarstrom.

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