Author: Roman

  • Partnerschaft KIBAG und Swiss Renewable Solutions – Anlageinbetriebnahme in Regensdorf

    Inbetriebnahme der PV-Anlage in Regensdorf

    Ein weiteres Beispiel einer sehr guten Zusammenarbeit mit einem tollen Partner.

    Wir zitieren gerne aus dem Linkedin-Beitrag unseres Partners KIBAG:

    “Heute ging in Regensdorf auf den Dächern der KIBAG RE eine der grössten Solaranlagen des Kantons Zürich ans Netz. 2’787 Module mit einer Leistung von 1’254 kWp wurden in den letzten Monaten montiert und die Netzinfrastruktur auf dem Areal an die Anforderungen der Anlage angepasst. Die Photovoltaik-Anlage versorgt das 48’000 Quadratmeter grosse Areal mit Strom.” (Quelle Linkedin)

     

    Dazu sagt Lukas Bachmann, Leiter Betriebstechnik der KIBAG: “Für uns ist es toll, den Strom dort zu produzieren, wo er auch verbraucht wird”. Domenico Agosti ergänzt aus der Sicht von SRS, dass grüne Energie und eine starke Partnerschaft das Setzen von neuen Massstäben für nachhaltige Unternehmen ermöglichen.

     

  • Partnerschaft mit der KIBAG – Anlageinbetriebnahme in Regensdorf

    Partnerschaft mit der KIBAG – Anlageinbetriebnahme in Regensdorf

    Inbetriebnahme der PV-Anlage in Regensdorf

    Ein weiteres Beispiel einer sehr guten Zusammenarbeit mit einem tollen Partner.

    Wir zitieren gerne aus dem Linkedin-Beitrag unseres Partners KIBAG:

    “Heute ging in Regensdorf auf den Dächern der KIBAG RE eine der grössten Solaranlagen des Kantons Zürich ans Netz. 2’787 Module mit einer Leistung von 1’254 kWp wurden in den letzten Monaten montiert und die Netzinfrastruktur auf dem Areal an die Anforderungen der Anlage angepasst. Die Photovoltaik-Anlage versorgt das 48’000 Quadratmeter grosse Areal mit Strom.” (Quelle Linkedin)

    Dazu sagt Lukas Bachmann, Leiter Betriebstechnik der KIBAG: “Für uns ist es toll, den Strom dort zu produzieren, wo er auch verbraucht wird”. Domenico Agosti ergänzt aus der Sicht von SRS, dass grüne Energie und eine starke Partnerschaft das Setzen von neuen Massstäben für nachhaltige Unternehmen ermöglichen.

  • Wie kommen unsere kostenlosen Beratungsgespräche für Solarlösungen an?

    Wie kommen unsere kostenlosen Beratungsgespräche für Solarlösungen an?

    Wie kommen unsere kostenlosen Beratungsgespräche an?

    Viele Unternehmen stehen vor ähnlichen Herausforderungen, wenn es um die Nutzung von Solarenergie geht: Welche Optionen gibt es? Welche Anpassungen sind nötig? Und wie hoch sind die finanziellen Vorteile eines Projekts?

    Unser kostenloses Beratungsgespräch bietet die Möglichkeit, diese und viele weitere Fragen in einem offenen und konstruktiven Rahmen zu klären. In einem 30-minütigen Onlinemeeting analysieren wir gemeinsam Ihre Gegebenheiten – von der Dachfläche bis zum Stromverbrauch – und entwickeln erste Lösungsansätze, die zu Ihrem Unternehmen passen. Dabei profitieren Sie von unserer Erfahrung im Bereich von Solarlösungen und einem transparenten Austausch.

    Was an unserem Beratungsgespräch geschätzt wird

    Nach jedem Gespräch holen wir uns aktiv Feedback ein. Hier sind einige Rückmeldungen, die zeigen, was unseren Kunden besonders weitergeholfen hat:

    • „Ihre fachliche Expertise“
      Für viele Unternehmen ist Solarenergie ein neues Themenfeld, in dem sie nicht auf interne Erfahrung zurückgreifen können. Deshalb ist es umso wichtiger, dass unsere Expertise nicht nur technische Details abdeckt, sondern auch wirtschaftliche und strategische Aspekte einbezieht.
    • „Kompetente Beantwortung der Fragen“
      Das Gespräch bietet Raum für individuelle Anliegen. Kunden heben hervor, wie hilfreich es ist, ihre spezifischen Fragen in einem professionellen Rahmen klären zu können – ob es um technische Machbarkeit, Kostenschätzungen oder langfristige Vorteile geht.
    • „Die maximale Flexibilität in der Gestaltung vom Angebot“
      Jedes Unternehmen hat unterschiedliche Anforderungen, weshalb unsere Lösungen immer flexibel an die Ausgangslage angepasst werden. Ob Sanierungsbedarf, die Integration von Batteriespeichern oder langfristige Strategien – wir haben das Know-How und Netzwerk, um umfassende Projekte zu entwickeln.
    • „Die offene und konstruktive Kommunikation“
      Ein häufig gelobter Aspekt ist die offene Atmosphäre, die das Gespräch prägt. Kunden schätzen es, in einem ehrlichen und transparenten Austausch über ihre Wünsche und Herausforderungen zu sprechen.

    Kleiner Aufwand, grosser Ertrag

    Wenn wir unsere Kunden fragen, wie gut die Zeit mit Swiss Renewable Solutions investiert war, erhalten wir im Schnitt 4.8 von 5 Sternen. Machen auch Sie jetzt den ersten Schritt, um Ihre Möglichkeiten im Bereich der Solarenergie zu entdecken!

    👉 Jetzt Meeting buchen

     

    Bewertung Beratungsgespräch

    Auswertung des Feedbacks: unsere Kunden sind sehr zufrieden!

     

  • Neuerungen im Energierecht 2026

    Neuerungen im Energierecht 2026

    Neuerungen im Energierecht 2026 und 2027: Was Schweizer Unternehmen jetzt beachten müssen

    Seit dem 1. Januar 2026 gilt das zweite Paket des Stromgesetzes. Für Gewerbe und Industrie ändern sich damit die Regeln bei der Rückliefervergütung, bei der Förderung, bei der Netznutzung und beim Betrieb von Speichern. Die Zahlen des laufenden Jahres zeigen bereits deutlich, wie stark sich das auf die Wirtschaftlichkeit auswirkt.

    Ein Markt im Umbruch

    Die Schweizer Solarstatistik für 2025 markiert eine Zäsur. Ende 2025 waren 338’270 Photovoltaikanlagen mit einer kumulierten Leistung von 9’498.6 Megawatt installiert. Der jährliche Zubau ging von 1’800 Megawatt im Jahr 2024 auf 1’333 Megawatt zurück, der erste Rückgang seit 2017. Gleichzeitig legte die neu installierte Batteriespeicherkapazität um 70 Prozent auf 490 Megawattstunden zu, für 2026 wird eine erneute Verdoppelung erwartet.

    Photovoltaik lieferte 2025 knapp 8 Terawattstunden und deckte damit nahezu 14 Prozent des Strom-Endverbrauchs. Für 2026 werden knapp 17 Prozent erwartet. Parallel dazu stieg die Zahl der Stunden mit negativen Preisen am Day-Ahead-Markt von weniger als 100 im Jahr 2023 auf rund 300 im Jahr 2025.

    Die Botschaft dahinter ist eindeutig: Wer heute plant, plant nicht mehr für die Einspeisung, sondern für Eigenverbrauch, Flexibilität und Speicherung. Genau dort setzt das neue Recht an.

    1. Rückliefervergütung: der Marktpreis bestimmt den Ertrag

    Bisher war die Vergütung für eingespeisten Strom weitgehend vom Willen des örtlichen Energieversorgers abhängig. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der vierteljährlich gemittelte Referenzmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung, sofern sich Netzbetreiber und Produzent nicht auf eine andere Vergütung einigen. Dieser Preis wird vom Bundesamt für Energie berechnet und entspricht dem (nach Erzeugungstechnol) QuartalsDurchschnitt der Day-Ahead-Preise für das Marktgebiet Schweiz, gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung der jeweiligen Technologie.

    Wie volatil das ist, zeigt das erste Halbjahr 2026: Für Photovoltaik lag der Quartalswert im ersten Quartal bei 102.66 Franken pro Megawattstunde, im zweiten Quartal nur noch bei 38.96 Franken. Der Monat April markierte mit 23.01 Franken pro Megawattstunde den Tiefstwert. Umgerechnet sind das rund 10.3 Rappen pro Kilowattstunde im Winterquartal und rund 3.9 Rappen im Frühlingsquartal.

    Nach unten abgesichert sind nur kleinere Anlagen. Es gelten folgende Minimalvergütungen:

    • Anlagen unter 30 kW: 6 Rappen pro Kilowattstunde, unabhängig davon, ob Eigenverbrauch vorliegt.
    • Anlagen ab 30 kW mit Eigenverbrauch: anteilmässig nach der Regel 180 geteilt durch die Anlagenleistung in Kilowatt. Das ergibt rund 3 Rappen bei 60 kW, 2 Rappen bei 90 kW und 1.38 Rappen bei 130 kW.
    • Anlagen ab 30 kW ohne Eigenverbrauch: 6.2 Rappen pro Kilowattstunde.
    • Anlagen ab 150 kW: keine Minimalvergütung.

    Für Industriebetriebe ist der letzte Punkt bzw. Anlagengrössen von über 150 kWp der entscheidende. Wer grossflächig auf Hallen und Logistikdächern produziert, hat keine Untergrenze und trägt das volle Marktpreisrisiko. Der Eigenverbrauchsanteil wird damit zum wichtigsten Hebel der Wirtschaftlichkeit.

    Und es kommt noch einschneidender: Ab dem 1. Januar 2027 wird das Regime bereits wieder angepasst. Die Vergütung richtet sich dann nicht mehr nach dem vierteljährlichen Durchschnitt, sondern stündlich nach dem Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung, mit einer Übergangsfrist bis Anfang 2028. Das bedeutet: Genau dann, wenn im Sommer über Mittag alle Anlagen gleichzeitig einspeisen, fällt der Preis am tiefsten aus, teils sogar ins Negative. Wer in diesen Stunden einspeist statt speichert, verschenkt Ertrag.

    Damit verschiebt sich die Wirtschaftlichkeit weiter zugunsten des Batteriespeichers. Ein Speicher erlaubt es, die Mittagsproduktion aufzunehmen und dann zu nutzen oder einzuspeisen, wenn der Strom knapper und damit teurer ist, also morgens, abends und im Winter. Zusammen mit der seit 2026 möglichen Rückerstattung der Arbeitskomponente des Netznutzungsentgelts, der Lastspitzenkappung und der Eigenverbrauchsoptimierung verbessert die stündliche Vergütung ab 2027 die Amortisationsrechnung industrieller Speicher spürbar. Der Speicher wird damit vom Zusatznutzen zum zentralen Baustein jeder neuen Anlagenplanung.

    Nicht vergessen sollte man die Wechseloption: Produzenten dürfen ihre Produktion und Herkunftsnachweise auch anderweitig verkaufen und die Abnahme durch den lokalen Netzbetreiber jeweils auf ein Quartalsende hin wieder in Anspruch nehmen, sofern sie dies einen Monat im Voraus ankündigen. Allerdings funktioniert dieser Markt im Moment nicht.

    2. Lokale Elektrizitätsgemeinschaften: lokaler Handel über das öffentliche Netz

    Seit Anfang 2026 kann lokal erzeugter Strom über das Verteilnetz innerhalb einer Gemeinde gehandelt werden. Teilnehmen können Endverbraucher, Erzeuger erneuerbarer Energie und Speicherbetreiber. Die Bedingungen sind leider eng gefasst: gleicher Verteilnetzbetreiber, gleiche Netzebene, wobei nur die Netzebenen 7 und 5 zulässig sind, alle Teilnehmenden in derselben Gemeinde, ein intelligentes Messsystem bei jedem Teilnehmer und eine Produktionsleistung von mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller Beteiligten.

    Finanziell attraktiv wird das Modell durch den reduzierten Netztarif. Auf den innerhalb der Gemeinschaft gehandelten Strom wird ein Abschlag von 40 Prozent gewährt. Werden mehrere Netzebenen beansprucht, sinkt er auf 20 Prozent. Für zusätzlich benötigten Reststrom gilt der normale Tarif. Den Preis für den intern gehandelten Strom bestimmt die Gemeinschaft selbst. Aus der Branche gibt es Forderungen an den Bundesrat, den gesetzlich möglichen Maximalabschlag von 60 Prozent auszuschöpfen, um die volle Wirkung dieses Werkzeugs zu entfalten und den lokalen Stromhandel erst wirtschaftlich zu ermöglichen.

    Für Unternehmen mit mehreren Objekten in derselben Gemeinde eröffnet das ein zusätzliches Absatzfenster für Überschussstrom, zu deutlich besseren Konditionen als bei der reinen Einspeisung. Auch bestehende Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch können als Einheit Mitglied werden. Zu beachten ist die harte räumliche Grenze: Gemeinde- und netzgebietübergreifender Eigenverbrauch ist weder als Zusammenschluss noch als Gemeinschaft möglich. Wer Strom vom Standort A in eine andere Gemeinde bringen will, kann das über einen Liefervertrag tun, bezahlt dafür aber das volle Netznutzungsentgelt und sämtliche Zuschläge. SRS kann diese Variante für Sie einrichten.

    3. Einmalvergütung: Winterstrombonus löst Höhenbonus ab

    Die Vergütungssätze der Einmalvergütung wurden für 2026 nicht gesenkt. Neu ist der Winterstrombonus, der den bisherigen Höhenbonus ablöst. Er wird für Photovoltaikanlagen ab 100 kW ausbezahlt, die ab dem 1. Januar 2026 in Betrieb gehen und im Winterhalbjahr einen spezifischen Ertrag von mehr als 500 Kilowattstunden pro Kilowatt Leistung erreichen.

    Gefördert wird damit nicht mehr der Standort, sondern der Produktionszeitpunkt. Für Fassadenanlagen, vertikale Aufständerungen und Ost-West-Systeme mit hohem Winterertrag verbessert das die Kalkulation spürbar. Mit dem Gesuch oder dem Auktionsgebot ist eine Simulation der voraussichtlichen Stromproduktion einzureichen. Wer den Winterstrombonus erhält, kann für dieselbe Anlage keinen weiteren Bonus beanspruchen, weil sonst der maximal zulässige Fördersatz von 30 Prozent bei Anlagen mit Eigenverbrauch beziehungsweise 60 Prozent ohne Eigenverbrauch überschritten würde. Auf eine Förderobergrenze für Solarexpress-Anlagen wurde nach der Vernehmlassung verzichtet.

    Bereits seit dem 1. Januar 2025 besteht zusätzlich der Parkflächenbonus. Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 100 kW, die über dauerhaft eingerichteten und bisher unüberdachten Parkplatzarealen errichtet werden, erhalten einen zusätzlichen Förderbeitrag von Fr. 250 / kWp installierter Leistung. Der Bonus kann sowohl im Rahmen der Einmalvergütung für grosse Anlagen mit Eigenverbrauch als auch bei der hohen Einmalvergütung für Anlagen ohne Eigenverbrauch gewährt werden – einschliesslich Anlagen, deren Förderung durch eine Auktion bestimmt wird. Damit werden insbesondere die höheren Kosten für Überdachungen und Unterkonstruktionen solcher Parkplatzanlagen teilweise ausgeglichen.

    Auf die ursprünglich vorgeschlagene Förderobergrenze für Solarexpress-Anlagen hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung verzichtet. (Quelle: Anhang 2.1, Punkt 2.7.3 der Energieförderungsverordnung, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/766/de#annex_2_1/lvl_u1/lvl_2)

    4. Auktionen für Anlagen ohne Eigenverbrauch

    Grossanlagen, die vollständig einspeisen, werden über Auktionen gefördert. Die geplante wie auch die realisierte Leistung muss mindestens 150 kW betragen, die Anlage ist während mindestens 20 Jahren ohne Eigenverbrauch zu betreiben, und die Teilnahmegebühr von 300 Franken wird nicht zurückerstattet. Für 2026 sind vier Gebotstermine vorgesehen.

    Bei der gleitenden Marktprämie wird ein Vergütungssatz pro Kilowattstunde ersteigert. Liegt der Referenzmarktpreis zuzüglich des Werts der Herkunftsnachweise darunter, wird die Differenz ausbezahlt.

    Für Betriebe mit hohem Eigenverbrauch ist dieser Weg in der Regel nicht der richtige. Wer aber Dachflächen ohne grossen Verbrauch besitzt, sollte die Auktionsvariante rechnen lassen.

    5. Flexibilität und Abregelung: der neue Normalfall

    Netzbetreiber dürfen die Einspeisung neu in definiertem Rahmen begrenzen, ohne dies zu vergüten. Die garantierte Nutzung netzdienlicher Flexibilität ist auf höchstens 3 Prozent der jährlich erzeugten Energie am Anschlusspunkt beschränkt. Zulässig ist auch eine fixe Begrenzung der Einspeiseleistung, sofern der Produktionsverlust unter 3 Prozent bleibt. Bei typischen Photovoltaikanlagen führt eine Begrenzung auf 70 Prozent der Leistung nur zu 1 bis 3 %Ertragsverlust. Alles darüber hinaus muss der Netzbetreiber vertraglich vereinbaren und vergüten.

    Für bestehende Anlagen gilt zudem eine wichtige Klarstellung der ElCom: Nötige Nachrüstungskosten für die Abregelung auf 70 Prozent dürfen nicht den Produzierenden angelastet werden, und Bestandesanlagen sollen nur dort abgeregelt werden, wo dadurch ein relevanter netzdienlicher Nutzen entsteht. Die technische Umsetzung ist seit September 2025 in einem Branchenleitfaden geregelt.

    Der wirtschaftliche Umkehrschluss ist eindeutig: Jede Kilowattstunde, die vor Ort verbraucht oder zwischengespeichert wird, entzieht sich dem Abregelungsrisiko vollständig.

    6. Batteriespeicher: bessere Rahmenbedingungen

    Seit dem 1. Januar 2026 können Betreiber von Speichern mit Endverbrauch beim Verteilnetzbetreiber die Rückerstattung des Netznutzungsentgelts beantragen. Sie gilt nur für jene Menge, die aus dem Netz bezogen, gespeichert und später nachweislich wieder ins Netz zurückgespeist wird, und sie beschränkt sich auf die Arbeitskomponente des Netznutzungstarifs. Grund- und Leistungskomponente bleiben geschuldet, weil sie die Anschlusskapazität und die strukturellen Netzkosten abdecken. Für Speicherverluste gibt es keine Rückerstattung.

    Voraussetzung ist ein geeignetes Messsystem. Ist der Speicher mit einer Erzeugungsanlage hinter demselben Hausanschlusspunkt verbunden, braucht es ein zusätzliches intelligentes Messsystem, dessen Kosten der Anlagenbetreiber trägt. Der Netzbetreiber publiziert dafür einen eigenen Rückerstattungstarif. Speicher ohne Endverbrauch sind bereits seit dem 1. Januar 2025 vom Netznutzungsentgelt befreit.

    Innerhalb einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft gilt eine Sonderregel: Speicher dürfen pro Abrechnungsperiode nicht mehr Elektrizität in die Gemeinschaft abgeben, als sie von ihr beziehen. Für die überschiessende Menge entfällt der Anspruch auf den reduzierten Netztarif.

    7. Netztarife: Leistung zählt mehr, Zeitpunkt zählt neu

    Bei der Kostenwälzung zwischen den Netzebenen verschiebt sich das Gewicht deutlich zugunsten der Leistung. Die Leistungskomponente steigt im Übertragungsnetz von 60 auf 90 Prozent und im Verteilnetz von 70 auf 90 Prozent, während die Arbeitskomponente auf 10 Prozent sinkt. Für Betriebe mit ausgeprägten Lastspitzen erhöht das den Druck auf ein aktives Lastmanagement.

    Erstmals möglich sind zudem dynamische Netznutzungstarife. Sie müssen sich an den erwarteten Netzbelastungswerten orientieren, im Regelfall mindestens vier Tarifstufen pro Tag mit einer Mindestdauer von je einer Stunde aufweisen und am Vortag bekannt sein. Auch eine örtliche Differenzierung nach Netzsituation ist zulässig. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem.

    Für Industriekunden ist besonders relevant, dass es für alle höheren Netzebenen und für alle Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch ab 50 Megawattstunden keine spezifischen Tarifvorgaben in der Verordnung mehr gibt. In diesem Segment besteht also erheblicher Gestaltungs- und Verhandlungsspielraum. Zwei weitere Neuerungen erleichtern das Energiemanagement.: Netzbetreiber müssen ihre Tarife maschinenlesbar publizieren, sodass Energiemanagementsysteme sie direkt verarbeiten können.

    Weiter sind Netznutzungs- sowie Messtarife sind seit 2026 getrennt zu berechnen und in der Rechnung gesondert auszuweisen.

    8. Netzanschluss und Bewilligungen

    Ein oft übersehener Punkt betrifft die Anschlusskosten. Werden Verstärkungen einer bestehenden Anschlussleitung durch die Einspeisung aus Produktionsanlagen mit einer Anschlussleistung über 50 kW ausgelöst, sind die Kosten als Kosten des Übertragungsnetzes anrechenbar und werden den Netzbetreibern von der nationalen Netzgesellschaft vergütet, höchstens jedoch mit 50 Franken pro Kilowatt neu installierter Erzeugungsleistung. Bei Anlagen unter 50 kW tragen die Produzenten die Kosten vollständig selbst.

    SRS hat die Erfahrung gemacht, dass die Netzbetreiber teilweise noch nicht auf diese Gesetzesänderung eingehen. Wir mussten diese Kostenübergabe bereits mehrfach «erkämpfen».

    Bei den Verfahren geht es vorwärts. Der Bundesrat hat den Beschleunigungserlass am 25. Februar 2026 grösstenteils auf den 1. April 2026 in Kraft gesetzt. Er vereinfacht und verkürzt die Planungs- und Bewilligungsverfahren für Solar-, Wasserkraft- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse, strafft Rechtsmittelverfahren und vereinfacht die Planung des Netzausbaus. Zwei Anpassungen zur Vergütung sind davon ausgenommen und folgen später.

    Für Gebäude, gerade im Industriebereich, relevant ist, dass Fassadenanlagen unter bestimmten Bedingungen im Meldeverfahren erstellt werden können, etwa bei einer kompakten rechteckigen Fläche und einem Abstand von höchstens 20 Zentimetern zur Fassade. Damit kann die aufwändige und langwierige Baubewilligung umgangen werden.

    9. Ausblick: Juli 2026, Januar 2027 und danach

    Die Entwicklung ist nicht abgeschlossen. Am 27. Mai 2026 hat der Bundesrat weitere Teilrevisionen genehmigt, die per 1. Juli 2026 in Kraft getreten sind. Die neuen Regeln zur Abnahmevergütung folgen per 1. Januar 2027. Weil an sonnigen Tagen immer häufiger Überschüsse und negative Preise auftreten, richtet sich die Vergütung dann nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung, also nach dem stündlichen Spotmarktpreis, mit einer Übergangsfrist bis Anfang 2028. Die Minimalvergütungen für Anlagen unter 150 kW bleiben unverändert. Liegt der Referenzmarktpreis darunter, wird die Differenz quartalsweise ausgeglichen.

    Damit entsteht ein starker Anreiz, Strom bei tiefen oder negativen Preisen zu speichern oder direkt zu verbrauchen, statt ihn einzuspeisen. Die Branche fordert im Gegenzug eine stärkere Erhöhung der Einmalvergütung per April 2027, da die Übergangsphase derzeit für Verunsicherung bei Betreibern und Investoren sorgt.

    Die Richtung des Ausbaus ist klar vorgegeben: Bis 2030 gilt ein Zwischenziel von insgesamt 23 Terawattstunden erneuerbarer Stromproduktion ohne Wasserkraft, davon 18.7 Terawattstunden aus Photovoltaik und 2.3 Terawattstunden aus Windenergie. Bis 2035 sollen es 35 Terawattstunden sein.

    Was Unternehmen jetzt konkret prüfen sollten

    • Eigenverbrauch messen und erhöhen. Ohne Minimalvergütung ab 150 kW bestimmt der Eigenverbrauchsanteil die Rendite, wie das zweite Quartal 2026 mit rund 3.9 Rappen pro Kilowattstunde gezeigt hat.
    • Speicher neu rechnen lassen von kompetenten Partnern. Rückerstattung der Arbeitskomponente, Lastspitzenkappung und die ab 2027 geltende Vergütung zum Einspeisezeitpunkt verändern die Amortisation grundlegend.
    • Lastgang analysieren und Tarifmodell prüfen. Ab 50 Megawattstunden Jahresverbrauch bestehen kaum regulatorische Vorgaben, entsprechend gross ist der Verhandlungsspielraum.
    • Abnahmevertrag jährlich hinterfragen. Der Wechsel zwischen Netzbetreiber und anderem Abnehmer ist auf jedes Quartalsende möglich, mit einem Monat Vorlauf.
    • Anschlussleistung im Blick behalten. Ab 50 kW werden Verstärkungen von Anschlussleitungen mitfinanziert, darunter nicht.
    • LEG-Potenzial im Areal prüfen. Mehrere Objekte in derselben Gemeinde und auf derselben Netzebene können sich lohnen.
    • Förderstrategie früh festlegen. Winterstrombonus, Einmalvergütung und Auktion schliessen sich teilweise gegenseitig aus, und der Bonus verlangt eine Ertragssimulation.

    Das Energierecht 2026 verschiebt den Fokus klar vom Einspeisen zum intelligenten Nutzen und lokalen Netzen bzw. Gemeinschaften. Wer Strom dann verbraucht oder speichert, wenn er anfällt, gewinnt. Wer auf stabile Rückliefertarife setzt, verliert Planbarkeit. Die Marktzahlen bestätigen diesen Wandel bereits. Es werden weniger Module, dafür deutlich mehr Speicher verbaut.

    Als Partner für Planung, Bau und Finanzierung industrieller Photovoltaikanlagen bewerten wir Dachfläche, Lastprofil und Förderoptionen unter den neuen Rahmenbedingungen. Beim Solar Contracting übernehmen wir Investition und Betriebsrisiko, Sie beziehen planbar günstigen Solarstrom.

    Kontakt

  • Webinar mit SRS am 12.12.2024 – 16:00 Uhr

    Webinar mit SRS am 12.12.2024 – 16:00 Uhr

    Energiespeicher für Unternehmen mit Photovoltaik: Der nächste Schritt in der Energienutzung

    Photovoltaik (PV) ist für Unternehmen ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung. Doch wie machen Sie mehr aus Ihrer Solarenergie? Ist es wirklich so einfach, den Strom einfach zu speichern und später zu nutzen?

    Die Antwort wird Sie überraschen: Batteriespeicher sind weit mehr als nur „Akkus für Ihre PV-Anlage“. Sie sind Schlüsseltechnologien für eine zukunftssichere Energienutzung – aber nur, wenn sie richtig eingesetzt werden.

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  • Solaranlagen und Speicher für die Industrie im Vergleich

    Solaranlagen und Speicher für die Industrie im Vergleich

    Solaranlagen und Speicher für die Industrie: Eigeninvestition oder Contracting?

    Publisher: Handelsblatt| Autorin: Mirijam Annina Merkoffer

    Die Entscheidung, ob sich Solaranlagen in der Industrie für eine Eigeninvestition oder im Rahmen von Contracting lohnen, hängt von vielen Faktoren ab, darunter das Unternehmensbudget, die Risikobereitschaft, die benötigte Flexibilität und der Zugang zu Fachwissen. Die Eigeninvestition in Solaranlagen bietet eine gewisse Unabhängigkeit und langfristige Kostenersparnisse, birgt jedoch auch Risiken, insbesondere im Hinblick auf Wartung, Versicherung und unerwartete Ausfälle. Hingegen ermöglicht Contracting eine risikofreie Lösung, bei der Unternehmen die Investition und den Betrieb der Anlagen an einen spezialisierten Anbieter auslagern.

    Solaranlagen im Industrial Context: Eigenbau versus Contracting

    Die Solarenergiebranche bietet heute eine Vielzahl von Möglichkeiten, und Unternehmen müssen zwischen verschiedenen Finanzierungsmodellen wählen. Eine der Hauptfragen lautet: Sollte das Unternehmen in eine eigene Photovoltaikanlage investieren, oder sollte es das Contracting-Modell wählen, bei dem ein Dienstleister die Solaranlage stellt und betreibt?

    Eigeninvestition:

    Bei der Eigeninvestition trägt das Unternehmen die gesamten Kosten der Anlage, einschließlich der Planungs-, Installations- und Wartungskosten. Der Vorteil liegt in der vollständigen Kontrolle über die Anlage und den potenziellen langfristigen Einsparungen bei den Energiekosten. Allerdings können unvorhergesehene Kosten durch Wartung oder Reparaturen sowie Unsicherheiten durch gesetzliche Änderungen auftreten.

    Contracting:

    Beim Solar-Contracting übernimmt ein spezialisierter Anbieter die Planung, Installation, Wartung und den Betrieb der Solaranlage. Der Kunde zahlt lediglich für den erzeugten Strom, wodurch das finanzielle Risiko minimiert wird. Dies ermöglicht es Unternehmen, von den Vorteilen der Solarenergie zu profitieren, ohne sich mit den technischen oder administrativen Aspekten auseinanderzusetzen.

    Vorteile und Risiken der beiden Modelle

    Kriterium Eigeninvestition Contracting
    Umweltfreundlicher Strom (Strom muss vom Markt bezogen werden) (Erzeugt eigenen Solarstrom)
    Stabile und niedrige Stromkosten (Langfristige Kostenersparnis möglich) (Günstiger Strompreis durch Fixierung)
    Investitionskosten (Hohe Anfangsinvestition erforderlich) (Keine Anfangsinvestition)
    Kostenrisiko für Bau und Wartung (Risiko für Reparaturen, Wartung etc.) (Keine Verantwortung für Wartung)
    Flexibilität (Volle Kontrolle und Anpassbarkeit) (Weniger Kontrolle, feste Konditionen)
    Planbarkeit der Strompreise (Strompreis schwankt je nach Markt) (Fixierter Strompreis)

    Fazit: Eigeninvestition oder Contracting?

    Die Entscheidung zwischen Eigeninvestition und Contracting hängt stark von den individuellen Anforderungen und Ressourcen des Unternehmens ab. Die Eigeninvestition kann langfristig zu Kostensenkungen führen, birgt jedoch gewisse Risiken und erfordert ein hohes Maß an Engagement für Planung und Wartung. Das Contracting-Modell bietet eine risikofreie und planbare Lösung mit sofortigem Nutzen, insbesondere für Unternehmen, die sich nicht mit der technischen Umsetzung auseinandersetzen möchten.

  • Solarports / Solar Carports

    Solarports / Solar Carports

    Parkplatz-PV für Firmenparkplätze: Nachhaltige Energie direkt vor der Tür

    Die Energiewende ist in vollem Gange und Unternehmen in Deutschland können aktiv zur Erreichung der Klimaziele beitragen – mit Photovoltaikanlagen auf Firmenparkplätzen. Parkplatz-PV, also die Installation von Solaranlagen über Parkflächen, bietet eine effiziente Lösung zur Doppelnutzung bereits versiegelter Flächen und kombiniert Umweltschutz mit wirtschaftlichen Vorteilen. Diese innovative Technik wird zunehmend von der Politik gefördert sowie gefordert und ist ein wichtiger Baustein, um den steigenden Energiebedarf nachhaltig zu decken. 

    Parkplatz-PV: Flächen sinnvoll nutzen und dabei Kosten sparen

    Parkplätze bieten riesige ungenutzte Flächen, die sich ideal für die Installation von Photovoltaikanlagen eignen. Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024 schreibt Solarpflichten in allen Mitgliedsstaaten vor, um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen. Auch in Deutschland gibt es in vielen Bundesländern bereits Solarpflichten für Neubauten und Parkplätze. Parkplatz-PV trägt nicht nur zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei, sondern bietet Unternehmen auch die Möglichkeit, die erzeugte Solarenergie direkt vor Ort zu nutzen, zum Beispiel zum Laden von Elektrofahrzeugen. 

    Vorteile von Parkplatz-PV

    → Doppelnutzung von Flächen: Bereits versiegelte Parkflächen werden für die Energieerzeugung genutzt. Das bedeutet, dass Unternehmen keine zusätzlichen Flächen bebauen müssen, um Solaranlagen zu installieren. 

    → Komfort und Treibstoffersparnis: Im Sommer bleiben die Fahrzeuge im Schatten, sodass sich der Innenraum weniger stark erhitzt. Das macht das Einsteigen für Mitarbeiter und KundenPartner angenehmer und reduziert den Bedarf an Klimaanlagen. Weniger Klimatisierung führt zudem zu einer Senkung des Treibstoffverbrauchs. 

    → Kostenersparnis: Die erzeugte Solarenergie kann zur Eigenversorgung genutzt werden, was den Bezug von teurem Netzstrom reduziert und Energiekosten senkt. Damit bekommt der Kunde den Carport kostenlos dazu. 

    → Schutz der Fahrzeuge: Photovoltaik-Carports schützen parkende Fahrzeuge vor Witterungseinflüssen wie Sonne, Regen und Hagel. Das erhöht die Langlebigkeit von Fahrzeugen und reduziert Schäden. 

    → Imagegewinn: Unternehmen, die auf nachhaltige Energielösungen setzen, verbessern ihr öffentliches Image und zeigen Engagement im Bereich des Umweltschutzes. 

     

    Riesiges Flächenpotenzial in Deutschland 

    Das Potenzial von Parkplatz-PV ist enorm. Wissenschaftler des Forschungszentrums Jülich und der RWTH Aachen haben eine geospatiale Analyse durchgeführt, die zeigt, dass in Deutschland ein technisches Potenzial von 24,6 Gigawatt für Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen besteht. Nordrhein-Westfalen weist mit 5 Gigawatt das größte Potenzial auf. Dieses riesige Flächenpotenzial bietet Unternehmen eine hervorragende Gelegenheit, ihre Parkplätze in Energieerzeuger zu verwandeln und gleichzeitig zur Energiewende beizutragen. 

     

    PV-Pflichten in Deutschland: Ein Überblick

    In vielen Bundesländern gelten bereits Solarpflichten für Parkplätze. Hier eine kurze Übersicht: 

    → Baden-Württemberg: Seit 2024 gilt eine PV-Pflicht für Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen. 

    → Nordrhein-Westfalen: Seit 2022 müssen neue Parkplätze mit mindestens 35 Stellplätzen mit PV-Anlagen ausgestattet werden. 

    → Schleswig-Holstein: Ab 2023 gilt die Pflicht für Parkplätze ab 100 Stellplätzen. 

    → Hamburg: Seit 2024 müssen 40 % der geeigneten Flächen auf Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen mit PV belegt werden. 

    Bundesland Dachpflicht Parkplatz Parkplatzpflicht Quelle
    Baden-Württemberg 01.01.2023 01.01.2024
    Bayern 01.03.2023 01.01.2025 Link
    Berlin 01.01.2023C Link
    Brandenburg Bei der Errichtung von Gebäuden mit einer Dachfläche von mindestens 50 m² sind mindestens 50 % der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen auszustatten.
    Diese Verpflichtung besteht auch bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut. Entscheidend für den Stichtag ist der Baueintragseingang bei der Bauaufsichtsbehörde.
    Link
    Bremen 01.01.2024 Link
    Hamburg 01.01.2023 2027 Link
    Hessen 29.11.2023 29.11.2024 Link
    Mecklenburg-Vorpommern keine Solarpflicht
    Niedersachsen 01.01.2023 2025 Link

    Umwelt-Niedersachsen

    Nordrhein-Westfalen 01.01.2024 01.01.2022 Link
    Rheinland-Pfalz 01.01.2023 01.01.2023 Link
    Saarland Das Saarland sieht bisher nur eine Lastreserve für PV bei Neubauten von Nichtwohngebäuden vor. Mit einem Entwurf zur Änderung der Landesbauordnung soll eine Solarpflicht für öffentliche und gewerbliche Gebäude ab 100 m² Dachfläche eingeführt werden. Diese müssten dann bei Errichtung oder grundlegender Dachsanierung 60% der geeigneten Flächen für PV vorsehen. Bei Parkplätzen ab 35 Stellplätzen soll eine Solarpflicht eingeführt werden, die 60% der geeigneten Flächen betrifft. Link
    Sachsen keine Solarpflicht
    Sachsen-Anhalt keine Solarpflicht
    Schleswig-Holstein 01.01.2023 01.01.2023 Link
    Thüringen keine Solarpflicht Das Bundesland möchte jedoch, wie auch im Thüringer Klimagesetz festgehalten, bis zum Jahr 2040 seinen Energiebedarf in der Gesamtbilanz durch einen Mix aus Erneuerbaren Energien vollständig decken. Zur Erreichung dieses Ziels ist die Fortsetzung des Förderprogramms “Solar-Invest” und eine Photovoltaik-Pflicht geplant.

     

    Diese Regelungen zeigen, dass viele Bundesländer proaktiv Maßnahmen ergreifen, um den Ausbau der Solarenergie zu fördern.

    PV-Pflichten in der Schweiz

    Auf nationaler Ebene gibt es keine Solarpflicht für Parkplätze. Es gibt in verschiedenen Kantonen politische Vorstösse zum Thema (ZH, BE, LU, ZG, ) und auch das Potential wurde schon mehrfach abgeschätzt mit ca. 2-3 GWp («InfraSolaire», 2021, Renera Energy ) bzw. 1400 MWp (ZHAW, 2023, Digital Collection zhaw).   

    Es existiert hingegen eine Plicht für die Erstellung von Solaranlagen (thermisch oder elektrisch) beim Bau neuer Gebäude mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 (Energiegesetz, EnG, Art. 45a, Fedlex). Die Anlagen können an Dächern oder an Fassaden gebaut werden. Die Kantone können diese Grenze auch reduzieren. 

    PV-Pflichten in Frankreich

    In Frankreich gibt es bereits seit 2023 eine Solarpflicht für Parkplätze (Article 40 de la loi ApER, Legifrance). Dabei müssen Parkplätze im Freien mit einer Fläche von mehr als 1 500 Quadratmetern auf mindestens 50% dieser Fläche mit «energieproduzierenden Schattenspendern», also Solar-Carports ausgestattet sein. 

    Wirtschaftlichkeit von Parkplatz-PV

    Ein oft genannter Kritikpunkt bei Parkplatz-PV sind die höheren Kosten im Vergleich zu Dachanlagen. Diese ergeben sich vor allem durch die speziellen Unterkonstruktionen, auf denen die Solarmodule installiert werden müssen. Die Investitionskosten sind etwa 50 % höher, jedoch können durch Synergieeffekte, wie das Laden von Elektrofahrzeugen oder die Einspeisung von überschüssigem Strom ins Netz, die Mehrkosten ausgeglichen werden. 

    Bei SRS bieten wir auch für Solarports bzw. Parkplatz-PV Contracting-Lösungen in verschiedenen Varianten mit und ohne Grundgebühr, um die finanzielle Last für Unternehmen zu übernehmen. 

    Erfolgreiche Projekte setzen Maßstäbe

    Ein Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung von Parkplatz-PV ist der größte PV-Parkplatz Deutschlands, der von der Mosolf-Gruppe in Sachsen errichtet wird. Auf einer Fläche von neun Hektar werden 35.000 Solarmodule installiert, die nach Fertigstellung 16 MW Strom erzeugen und 6.000 Stellplätze überdachen werden. Solche Projekte setzen Maßstäbe und zeigen das enorme Potenzial, das Parkplatz-PV bietet. 

    EU-Gebäuderichtlinie und Solarpflichten 

    Die EU treibt den Ausbau der Solarenergie mit der Gebäuderichtlinie EPBD 2024 voran, die Solarpflichten in allen Mitgliedstaaten vorschreibt. Auch Deutschland hat die Solarpflicht in mehreren Bundesländern eingeführt, doch auf Bundesebene wird eine einheitliche Regelung voraussichtlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode umgesetzt. Dennoch zeigt die Vielzahl an Regelungen auf Länderebene, dass die Nutzung von Solarenergie auf Parkplätzen eine wichtige Rolle in der Energiewende spielt. 

    Fazit: Jetzt in Parkplatz-PV realisieren

    Die Parkplatz-PV bietet Unternehmen in Deutschland eine zukunftsweisende Lösung, um ungenutzte Flächen effizient zu nutzen, Energiekosten zu senken und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Besonders in den Bundesländern mit bereits bestehenden Solarpflichten lohnt sich eine frühzeitige Planung, um von den aktuellen Förderungen und Vergünstigungen zu profitieren. 

    Nutzen auch Sie das Potenzial Ihrer Parkflächen! Starten Sie jetzt Ihre Parkplatz-PV und gestalten Sie die Zukunft nachhaltig.

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  • Blitzschneller Bau eines Solarkraftwerkes in Staßfurt (DE)

    Blitzschneller Bau eines Solarkraftwerkes in Staßfurt (DE)

    Blitzschnell gebautes Solarkraftwerk in Staßfurt

    In der Welt der erneuerbaren Energien ist Geschwindigkeit oft ebenso wichtig wie Effizienz. Ein eindrucksvolles Beispiel für diese Dynamik ist das Solarkraftwerk Stassfurt, eines der am schnellsten gebauten Projekte der SRS. Innerhalb nur von 15 Tagen hat das Team eine beeindruckende Anlage mit einer Leistung mit 750 kWp auf das Dach gestellt und dabei gezeigt, wie erfolgreiche Teamarbeit und präzise Planung zusammenkommen können.

    Rekordverdächtige Bauzeit

    Die Bauzeit des Projekts war außergewöhnlich kurz und reibungslos: Vom 1. August bis zum 15. August 2023 wurde das Dach von Staßfurt in Rekordgeschwindigkeit mit über 1 800 Solarmodulen ausgestattet. Diese rasche Umsetzung ist ein Beweis für die hohe Effizienz und Organisation des gesamten SRS-Teams und der Installateure. Zahlreiche Menschen trugen ihren Teil zum Erfolg bei und stellten sicher, dass jeder Schritt des Bauprozesses ohne Verzögerungen ablief.

    Leistungsstarke Solaranlage

    Mit einer installierten Leistung von 749 kWp gehört das Solarkraftwerk Staßfurt zu den leistungsstärkeren Anlagen in der Region. Bereits in den ersten Monaten nach Inbetriebnahme zeigt die Anlage beeindruckende Ergebnisse: Vom 1. Februar bis zum 31. Juli 2024 wurden insgesamt 305 836 kWh Strom produziert. Diese Menge entspricht dem jährlichen Energiebedarf von etwa 85 Haushalten und verdeutlicht die hohe Effizienz und Kapazität der Anlage.

    Teamarbeit und Organisation: Schlüssel zum Erfolg

    Der Erfolg des Projekts ist nicht nur auf die leistungsstarken Solarmodule zurückzuführen, sondern vor allem auf die hervorragende Teamarbeit und Organisation. Das Engagement und die Koordination der beteiligten Organisatoren und Partner waren entscheidend, um den Bau so zügig und effektiv zu gestalten. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten, darunter auch die KRAFTWERK Tools Industry, stellte sicher, dass die Projektziele nicht nur erreicht, sondern sogar übertroffen wurden.

    Blick in die Zukunft

    Das Solarkraftwerk Staßfurt ist mehr als nur ein beeindruckendes technisches Projekt – es ist ein Symbol für das Potenzial und die Möglichkeiten der erneuerbaren Energien. Die schnelle Umsetzung und die hervorragende Leistung der Anlage zeigen, wie durch präzise Planung und engagierte Teams die Energiewende beschleunigt und ein produzierendes Industrieunternehmen mit erneuerbare Energie versorgt werden kann.

    Abschließend möchten wir allen Beteiligten danken, deren unermüdlicher Einsatz dieses Projekt erst möglich gemacht hat. Das Beispiel Staßfurt steht für die Zukunft der erneuerbaren Energieprojekte und zeigt, dass mit der richtigen Kombination aus Geschwindigkeit, Effizienz und Teamarbeit große Erfolge erzielt werden können.

     

    Aufnahme: Andreas Mnich-Rössiger – Andreas Mnich-Rössiger

    Partner: KRAFTWERK Tools Industry GmbH – KRAFTWERK Tools Industry GmbH

     

  • Erfolgreiches Solarprojekt Allega – Ein Meilenstein für nachhaltige Energie

    Erfolgreiches Solarprojekt Allega – Ein Meilenstein für nachhaltige Energie

    Erfolgreiches Solarprojekt Allega – Ein Meilenstein für nachhaltige Energie

    Mit einer Dachfläche von 3’600 Quadratmetern und 1’014 installierten Modulen, die eine Gesamtleistung von etwa 441 kWp erreichen, ist dieses Projekt ein leuchtendes Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung von Photovoltaik in der Region.

    Projektstart und Fertigstellung

    Der offizielle Startschuss für das Projekt fiel im Oktober 2023. Trotz des engen Zeitplans und der bevorstehenden Winter- sowie Feiertage arbeitet das engagierte Team mit Hochdruck daran, und konnten die Anlage innerhalb 3,5 Monate fertigstellen. Diese ambitionierte Zielsetzung zeigt nicht nur die Kompetenz des gesamten SRS-Teams, sondern auch die Dringlichkeit, mit der in der heutigen Zeit an erneuerbaren Energieprojekten gearbeitet wird.

    Beeindruckende Leistung und Produktion

    Mit einer Gesamtleistung von 441 kWp ist darauf ausgelegt, einen erheblichen Beitrag zur Stromversorgung der Allega zu leisten. Bereits in der Anfangsphase zeigt sich die Effizienz der Anlage deutlich. In einem Zeitraum von sechs Monaten, vom 1. Februar bis zum 31. Juli 2024, produzierte die Solaranlage beeindruckende 252’727 kWh Strom. Dies entspricht dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von rund 70 Haushalten und zeigt das enorme Potenzial, das in der Nutzung von Solarenergie steckt.

     

    Zum Abschluss möchte die SRS die Gelegenheit nutzen, um sich herzlich bei allen zu bedanken, die bei dem Projekt mitgewirkt haben. Es war uns eine Freude und Ehre, dieses herausragende Projekt gemeinsam mit der Allega GmbH zu realisieren. Solche Partnerschaften sind der Schlüssel zu nachhaltigem Erfolg und einer besseren Zukunft für uns alle.

    Projektpartner: Allega GmbH

    Aufnahme: Werde Design – Stephan Karlen

  • Eigeninvestition gegenüber Contracting – Vor- und Nachteile

    Eigeninvestition gegenüber Contracting – Vor- und Nachteile

    Solar-Contracting: Wie Unternehmen von günstigem Solarstrom profitieren können

    Für viele Unternehmen ist Solarstrom eine attraktive Möglichkeit, Energiekosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten. Es stellt sich die Frage, in welchem Modell man die Anlage realisieren will oder verkürzt gefragt: Kaufen oder Mieten? Zu beachten ist, dass die Investition in eine eigene Photovoltaikanlage (PV) zunehmend komplex und risikobehaftet ist. Die zunehmende Komplexität ergibt sich aus dem sich verändernden Umfeld. Welchen Preis bekommt man in Zukunft für Überschuss-Strom? Wie vermindert man Lastspitzen effektiv? Hier kommt Solar-Contracting ins Spiel – eine innovative Lösung, die alle Risiken auf den Contractor verlagert und den Unternehmen gute Beratung und günstigen Solarstrom bietet, ohne die Hürden einer Eigeninvestition.

    Was ist Solar-Contracting?

    Beim Solar-Contracting übernimmt ein spezialisierter Anbieter, wie etwa SRS mit ihrem Produkt „Care & Share“, die komplette Planung, Finanzierung, Installation und den Betrieb der Solaranlage auf dem Unternehmensgebäude. Im Gegensatz zur Eigeninvestition trägt der Contractor sämtliche Risiken, die mit der Installation und dem Betrieb der PV-Anlage verbunden sind. Dazu gehören Planungs- und Baufehler, Komponentenversagen, wetterbedingte Ertragsausfälle und auch Marktpreisrisiken für überschüssigen Strom, der ins Netz eingespeist wird.

    Die Vorteile von Solar-Contracting gegenüber einer Eigeninvestition

    Der entscheidende Vorteil des Solar-Contractings liegt darin, dass alle Interessen von Contractor und Gebäudebesitzer aufeinander abgestimmt sind. Während Installateure oft darauf abzielen, möglichst schnell zu einem möglichst hohen Preis eine PV-Anlage zusammen mit Batterien und E-Ladestationen zu verkaufen (und günstige Komponenten einzusetzen), liegt das Interesse des Contractors darin, eine langlebige und effiziente Anlage zu errichten. Der Contractor profitiert nur, wenn die Anlage über ihre gesamte Lebensdauer hinweg möglichst viel Strom lokal produziert und vom Unternehmen verbraucht wird. Dies bedeutet, dass hochwertige Komponenten und sorgfältige Planung im Fokus stehen, um eine maximale Lebensdauer und Ertragssicherheit zu gewährleisten. Also die genau gleichen Interessen, die auch die Gebäudebesitzenden haben.

    Erfahrungsbericht: Eigeninvestition vs. Solar-Contracting

    Ein Praxisbeispiel von Balz Hegg, Geschäftsführer der Swissframe AG, verdeutlicht die Herausforderungen einer Eigeninvestition. Trotz seiner Erfahrung im Bauwesen gestaltete sich die Realisierung einer PV-Anlage mit Batterie und Ladestationen als äußerst zeitintensiv und komplex. Der gesamte Prozess dauerte drei Jahre und erforderte unzählige Stunden an Managementaufwand. Im Gegensatz dazu ist bei Solar-Contracting die Anlage in der Regel bereits 5-9 Monate nach Vertragsunterzeichnung betriebsbereit, und der Gebäudebesitzer kann sofort von günstigem Solarstrom profitieren.

    Fazit: Warum Solar-Contracting die bessere Wahl für Unternehmen ist

    Unternehmen, die in Solarenergie investieren möchten, ohne die Risiken und den Aufwand einer Eigeninvestition zu tragen, sollten Solar-Contracting in Betracht ziehen. Mit einem Partner wie SRS an ihrer Seite können sie sicher sein, dass ihre Anlage optimal betrieben wird und sie langfristig von günstigem, lokal erzeugtem Solarstrom profitieren. Die Vorteile liegen auf der Hand: geringere Risiken, weniger Managementaufwand und eine Anlage, die zuverlässig und effizient arbeitet – ideal für Unternehmen, die sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren möchten.

    Im untenstehenden Video berichtet Balz Hegg von Swissframe über seine Erfahrungen mit der Eigeninvestition in eine PV-Anlage – ein wertvoller Einblick für alle, die den Unterschied zum Solar-Contracting kennenlernen möchten.